Das bleibt aber unter uns, bitte
Oft verleiten die flauschigen Sphären sozialer Kommunikationskanäle zu Unbedachtheiten.
HIMMEL UND ZWIRN. Die Welt steht nimma lang – und: Nein, diesmal hat es rein gar nichts mit dem neuen und äußerst kommunikationsfreudigen US-Präsidenten zu tun. Der Oberste Gerichtshof (in Österreich) ist es, der derzeit mit seiner Wankelmütigkeit aufhorchen lässt. Wie die Presse jetzt aufgriff, hatte der OGH ganz kurz vor Weihnachten noch einen bahnbrechenden Präzendenzfall geschaffen: Man darf, so viel steht jetzt fest, den FPÖ-Chef nicht mehr ungestraft A**** nennen. „Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ‚Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten; zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfworts in keiner Weise bei“, heißt es im schriftlich ergangenen Urteil.
Die „öffentliche Debatte“ trug sich – wo sonst – auf Facebook zu. Und hier liegt ein Teil des Problems begraben. Dass die Meinungsäußerung auch in den kuscheligen Sozialen Medien, wo einem vor lauter Freunden und Gleichgesinnten immer ganz warm ums Herz ist, halt nur dann eine Privatangelegenheit ist, wenn man rechtzeitig drauf schaut – das hat sich immer noch nicht genügend weit herumgesprochen. Digitale Bildung wird zunehmend zur Schlüsselkompetenz – kein Wunder, dass auch die Regierung in ihrem neuen Programm das Thema „Bildung“ zwar nicht allzu detailliert aufbereitet, wohl aber vor den Abschnitt Digitalisierung gezwängt hat.
Fortsetzung zur Causa A****: Im Jahr 2008 hatte der OGH – alles nachzulesen in Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – ein diesbezügliches Urteil noch aufgehoben und die (bildliche) Darstellung desselben als „A**** mit Ohren“ als durchaus tolerabel bezeichnet; in diesem Fall war übrigens ein Karikaturist einer österreichischen Tageszeitung der Böse.
Was lernen wir daraus? „Privatsphäre ist ein Recht wie jedes andere. Man muss es in Anspruch nehmen oder man riskiert, es zu verlieren.“ Das ist ein Zitat von Philip R. Zimmermann, dem Erfinder der E-Mail-Verschlüsselungssoftware Pretty Good Privacy. (Leitartikel medianet, 3.2.2017)