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Die EU-Kommission hat den Vorschlag der Medienbehörde KommAustria für analoge terrestrische Radiosendungen in Österreich zurückgewiesen.

Redaktion 16.01.2018

EU-Kommission: KommAustria begünstigt nationale Rundfunk-Veranstalter

Brüsseler Behörde weist Vorschlag der Medienbehörde wegen Unvereinbarkeit mit EU-Wettbewerbsrecht zurück.

BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Kommission hat den Vorschlag der Medienbehörde KommAustria für analoge terrestrische Radiosendungen in Österreich zurückgewiesen. Die Brüsseler Behörde betonte am Montag, der Vorschlag sei nicht mit den EU-Telekomregeln und den Prinzipien des Wettbewerbsrecht vereinbar; damit würden nationale Veranstalter wie der ORF unangemessen bevorzugt.

Der Entscheidung der EU-Kommission ging eine zweimonatige vertiefte Untersuchung des Falls voraus. Brüssel ist vor allem wegen des Fehlens wettbewerbsrechtlicher Entwicklungen auf dem Markt besorgt. KommAustria habe vorgeschlagen, ein de facto unverändertes Set von regulatorischen Verpflichtungen aufzuerlegen, aber habe die Radioübertragungsdienste von ORS (Österreichisches Rundfunk Sender GmbH) zu ihrer Muttergesellschaft ORF ausgeschlossen. Damit würde der ORF unterschiedliche und wohl bessere Dienste als seine direkten Wettbewerber erhalten, außerdem könne er ORS-Entscheidungen bezüglich der Entwicklung der Infrastruktur beeinflussen. (APA)

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