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© APA/Herbert Neubauer

Medienanwältin Maria Windhager

Redaktion 17.01.2019

Hass im Netz: Experten zu digitalem Vermummungsverbot kritisch

Podiumsdiskussion zu "Was tun gegen Hass im Netz?" im Presseclub Concordia.

WIEN. Medien-Experten haben sich am Mittwochabend zu dem von der Regierung geplanten digitalen Vermummungsverbot skeptisch gezeigt. Medienanwältin Maria Windhager sah bei der Podiumsdiskussion der Initiative Qualität im Journalismus (IQ) u.a. durch die angedachte Registrierungspflicht die Grundrechte tangiert. Auch Anwalt Michael Rami und Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek äußerten Bedenken.

Die Veranstaltung im Wiener Presseclub Concordia stand unter dem Titel "Was tun gegen den Hass im Netz?". Dass die Regierung eine Registrierungspflicht für das öffentliche Posten andenkt (wobei man weiterhin unter Pseudonym posten können soll), sahen die Diskutanten durchwegs recht kritisch.

Windhager sagte, sie sehe einerseits praktische Probleme, wie die Registrierung technisch ablaufen soll. Vor allem aber stelle sich die Frage, ob eine solche Registrierung nicht grundrechtswidrig wäre. Denn die Meinungsfreiheit, die ein Grundrecht darstellt, könne dann via Posting nur mehr ausgeübt werden, wenn man sich vorher registriert und seine Daten preisgibt.

Auch Rami (der betonte, als privater Rechtsanwalt und nicht als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aufzutreten) teilte diese Bedenken grundsätzlich. Allerdings sei er "etwas gespalten", denn es wäre ja eine Verbesserung, weil die Täter in vielen Fällen leichter herauszufinden wären. "Die Frage ist , um welchen Preis. Das Veröffentlichen unter Pseudonymen ist ein altes Privileg", betonte er.

Hinter dem Regierungs-Plan des "digitalen Vermummungsverbots" vermutete Rami weniger die Absicht, die Täter besser verfolgen zu können, vielmehr gehe es der Regierung darum, durch die Registrierung den Effekt zu erzielen, dass die Betroffenen "wissen, dass ihre Identität bekannt ist - und daher werden sie sich zusammenreißen". Er sehe das "auch etwas kritisch". Zur Anmerkung von Gastgeberin Ingrid Brodnig, die Poster seien im Fall des Falles ohnehin allesamt über die IP-Adressen zu identifizieren, sagte Rami, diese könnten ja umgangen werden, etwa durch Verschlüsselungsprogramme.

Warzilek merkte an, dass eine solche Registrierungspflicht Poster auch einschüchtern könnte. Außerdem bestünde die "Gefahr, dass das für andere Zwecke missbraucht wird", hier müsse man "sehr, sehr vorsichtig sein". Brodnig verwies auch auf das Beispiel Südkorea, das ein derartiges "digitales Vermummungsverbot" eingeführt, aber wieder aufgegeben hatte. "Das ist gescheitert", denn es sei zu vielen großen Hack-Angriffen auf die Daten der User gekommen und das Höchstgericht habe schlussendlich entschieden, dass das Gesetz nicht effizient ist. Außerdem habe das Gesetz nur bei südkoreanischen Seiten gegriffen, nicht aber bei internationalen.

Grundsätzlich merkte Windhager an, dass die Hürde für von Hass im Netz Betroffenen, zum Anwalt zu gehen, zu hoch sei, das habe auch Folgen: "Es gibt zu wenige, die sich wehren." Und sofern die Drohung kein Offizialdelikt darstellt, bliebe nur der Weg über die Privatanklage, was ein höheres Prozesskostenrisiko bedeute. Rami gab dennoch die Empfehlung ab, seine Rechte zu wahren, wenn man mit Hasspostings konfrontiert ist und sich rechtlich beraten zu lassen.

Auch dem Fall der früheren Grünen Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer widmeten sich die Diskutanten. Maurer hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter öffentlich gemacht und dabei den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt. Daraufhin wurde sie von dem Mann geklagt und im Oktober in erster Instanz nicht rechtskräftig der üblen Nachrede schuldig gesprochen, was für großes Aufsehen gesorgt hatte.

Windhager, die Maurer in diesem Verfahren vertreten hatte, sagte, dass privat übermittelte Nachrichten nicht klagbar seien, denn es brauche "eine gewisse Öffentlichkeit, um die Schwelle zum Strafrecht zu überschreiten" Hier gebe es eine "Lücke" im Rechtswesen, "weil diese Form der Beleidigung nicht erfasst ist". Auch Maurer habe "nichts Adäquates gefunden", um rechtlich gegen den Mann vorzugehen. Die Hürde sei sehr hoch, eventuell hätte man einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch probieren können - was aber mögliche hohe Prozesskosten gehabt hätte.

Rami sagte zu dem erstinstanzlichen Urteil, er finde die Beweislastumkehr in solchen Fällen grundsätzlich nicht so schlecht. Denn der Gesetzgeber sage eben, wenn man etwas behauptet, muss man es auch beweisen können. Man könne eben nur den Weg über das Zivilrecht beschreiten. Oder man ändere das Gesetz und macht derartige Fälle zu einem Offizialdelikt. Erfahrung aus anderen Ländern hätten aber gezeigt, dass dann erst recht nichts passiert, weil die Staatsanwaltschaften mit anderen Fällen überlastet sind und die Verfahren einstellen.

Maurer, die selbst im Publikum saß, betonte, dass ihr Fall ihrer Wahrnehmung nach keineswegs ein spezieller Sonderfall sei. Bei sexualisierter Gewalt würde es sehr oft vorkommen, dass Frauen, die sich gegen die Belästigung oder Übergriffe wehren, von den Verursachern verklagt werden, etwa mit Unterlassungsklagen. "Die Täter-Opfer-Umkehr ist keine Seltenheit", sagte sie. (APA)

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