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APA Georg Hochmuth

Redaktion 28.06.2016

KommAustria sagt: ORF-Radios programmieren ausgewogen

57% Unterhaltung "nicht unangemessen"

WIEN. Die Medienbehörde KommAustria hat zum zweiten Mal festgestellt, dass die ORF-Radioprogramme "in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm" bieten - auch wenn insgesamt 57% "Unterhaltung" sind. Das teilte sie am Dienstag mit. Hintergrund der Entscheidung ist ein fast drei Jahre altes Verfahren. Die Privatsender sind somit erneut mit ihrer Klage gegen den ORF abgeblitzt.

KroneHit und der Verband österreichischer Privatsender (VÖP) hatten im Herbst 2013 Beschwerde gegen den ORF erhoben. Ö3 sende zu viel Unterhaltung, der Wortanteil in den Sendern sei zu gering, und somit verstießen die Radios gegen den gesetzlichen Programmauftrag, wurde argumentiert. Die Medienbehörde wies dies im Februar 2014 zurück. Im Untersuchungszeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 31. August 2013 habe der ORF einen gesetzeskonformen Mix "aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport" geboten. Ein genauer Wortanteil sei im Gesetz nicht festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als Berufungsinstanz hob dann im Oktober 2014 diesen Bescheid auf. Die KommAustria habe nicht ausreichend geprüft, da sie nur den Wortanteil untersucht habe - es sei aber auch der Musikanteil zu berŸcksichtigen. Der Verwaltungsgerichtshof - bei dem die Behörde berief - bestätigte diese Entscheidung.

Also führte die KommAustria das Verfahren ein weiteres Mal durch - weiterhin für den Untersuchungszeitraum 2012-2013; diesmal wurden auch die Musikbeiträge nach "Unterhaltung" und "Kultur" getrennt. Das Ergebnis: Das gesamte Radioprogramm ist "zu rund 57 Prozent der Unterhaltung" zuzurechnen. "Unangemessen" ist dieser Anteil aber nicht, denn fŸr die "Gattung Radio" würden "spezifischen Besonderheiten" gelten.

Schließlich habe schon das BVwG eingeräumt, dass dem "Gesetzgeber wohl eine differenzierte Betrachtung der Gattungen Hörfunk und Fernsehen vorschwebte, als er dem ORF auftrug, Unterhaltung, Information, Kultur und Sport in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen". Nach Ansicht der KommAustria gehen rund 23% des Radioprogramm aufs Konto der Kultur, 19% sind Information, nur ein Prozent Sport. Auch das eine Prozent sei auch nicht unangemessen - andere öffentlich-Rechtliche in Europa haben laut Behörde auch nicht mehr Sport zu bieten, denn Radio-Sport spiele schlicht keine Rolle mehr bzw. erschöpfe sich in kurzen Wortbeiträgen.

Und so kam die KommAustria zur finalen Conclusio, die "vier Programmkategorien" standen "in einem angemessenen Verhältnis zueinander und der ORF erfüllte insofern seinen im ORF-Gesetz vorgeschriebenen Auftrag".

Private wollen weiterkämpfen
Das Privatradio KroneHit will gegen diese Entscheidung vorgehen, sagte Geschäftsführer Ernst Swoboda am Dienstag im Gespräch mit der APA. Zudem sieht er den Gesetzgeber gefordert - habe doch die Medienbehörde wie schon im ersten Rechtsgang de facto festgestellt, dass es "einen Programmauftrag für Radio nicht gibt".

Für Swoboda kam der Spruch der KommAustria "nicht ganz unerwartet". Dennoch will er ihn nicht unwidersprochen stehenlassen. "Dass man im Gesamtprogramm sogar knapp 60 Prozent Unterhaltung haben kann - das ist nicht ausgewogen." Ö1 habe einen "ziemlich hohen Anteil und Kultur und Information", bei Ö3 allerdings liege der "unter der Wahrnehmungsschwelle". Das Grundproblem sei somit, dass der ORF "einen anzunehmenden Programmauftrag in bestimmte Sender auslagert, und das Massenprogramm, mit dem er wirklich alle erreicht und wo er den Privaten Konkurrenz macht, dort ist ihm der Programmauftrag wurscht". Das Gesetz jedenfalls sei "nicht ausreichend", der Programmauftrag "viel zu schwammig", kritisierte Swoboda weiters. Es müsse, ungeachtet einer Beschwerde gegen die KommAustria-Entscheidung, "primäres Ziel der Politik" sein, hier nachzuschärfen. (APA/fej)

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