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© APA Georg Hochmuth

Wolfgang Fellner

Redaktion 03.04.2018

Medienbehörde ließ Fellner mit bundesweitem Radio abblitzen

KommAustria sah Voraussetzungen laut Privatradiogesetz nicht erfüllt.

WIEN. Die Medienbehörde KommAustria hat „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner mit seinem österreichweiten Radioprojekt abblitzen lassen. Eine der dafür eingesammelten Lizenzen, jene von Florian Novaks Lounge FM in Oberösterreich, lief nämlich kurz nach dem Antrag auf eine bundesweite UKW-Radiolizenz ab, berichtete „derStandard.at“.

 

Eine bundesweite Lizenz ist laut Privatradiogesetz im Tausch gegen bisher lokale und regionale Radiolizenzen möglich, die zusammen zumindest 60% der österreichischen Bevölkerung technisch erreichen können. Die Lizenzinhaber müssen außerdem mindestens zwei Jahre auf Sendung gewesen sein. Die nun beanstandete Lizenz war zwar schon neuerlich an Novak vergeben, die Zwei-Jahres-Frist beginnt aber mit einer Lizenzverlängerung neu zu laufen und war daher nach Ansicht der Behörde bei der Entscheidung über Fellners Antrag nicht erfüllt.

Es ist damit zu rechnen, dass Fellner gegen die Entscheidung vorgeht. Bereits Anfang Jänner hatte Fellner die Zwei-Jahres-Frist gegenüber der APA als „Fehler im Gesetz“ bezeichnet; sie mache eine Bewerbung „mathematisch unmöglich“, weil die Radiozulassungen eben regelmäßig auslaufen. Die neue Regierung habe sich in ihrem Arbeitsprogramm aber ohnehin das Privatradiogesetz vorgenommen, daher hoffe er auf eine entsprechende Änderung. (APA)

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