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Facebook-Chef Mark Zuckerberg muss kein Strafverfahren in München fürchten.

Redaktion 27.02.2018

Münchner Strafverfolger lehnen Verfahren gegen Facebook-Chef ab

Im Streit über Hassbotschaften - verantwortlich sind allein die betreffenden Nutzer.

MÜNCHEN/MENLO PARK. Im Streit über Hassbotschaften auf Facebook muss Konzernchef Mark Zuckerberg kein Strafverfahren in München befürchten. Dass Zuckerberg und andere Manager der US-Internetplattform nicht für eine rechtzeitige Löschung von mutmaßlich kriminellen Nutzerbeiträgen gesorgt hätten, könne ihnen in Deutschland nicht als Straftat angekreidet werden, teilte die Staatsanwaltschaft München am Montag mit.

Verantwortlich seien allein die betreffenden Nutzer, die durchaus Strafverfahren befürchten müssten. Ein Rechtsanwalt aus Würzburg hatte 442 verdächtige Nutzerbeiträge dokumentiert und deswegen Strafanzeige gegen Zuckerberg und neun weitere Facebook-Vertreter erstattet. Der Staatsanwaltschaft zufolge ging es unter anderem um den Verdacht der Gewaltdarstellung, der Volksverhetzung und der Werbung für verfassungswidrige Organisationen. Solche Taten seien jedoch bereits mit der Veröffentlichung des Beitrags auf der Internetplattform abgeschlossen, argumentierte die Staatsanwaltschaft; deswegen könne man Facebook-Mitarbeiter nicht anschließend als Mittäter oder Helfer belangen.

Das neu eingeführte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, das Soziale Netzwerke zur Löschung von illegalen Nutzerbeiträgen verpflichtet, spielte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in diesem Prüfverfahren keine Rolle. Denn zum einen seien alle Beiträge bereits vor der Einführung des Gesetzes im Oktober 2017 veröffentlicht worden, zum anderen bewerte das Gesetz eine Verletzung der Löschpflicht lediglich als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne, und nicht als Straftat.

Die Möglichkeit von strafbaren Beleidigungen oder Verletzungen des Rechts am eigenen Bild wiederum habe die Staatsanwaltschaft nicht prüfen müssen, weil diese Straftaten nur auf besonderen Antrag des Betroffenen verfolgt würden. Derartige Anträge seien aber nicht oder nicht rechtzeitig gestellt worden. (APA/Reuters)

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