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© APA Georg Hochmuth

Der ORF erhielt zwei ablehnende Bescheide der KommAustria.

Redaktion 15.05.2018

ORF blitzte mit Plänen für Flimmit und YouTube bei KommAustria ab

Der Sender prüft Bescheide, verabschiedet sich von YouTube-Idee.

WIEN. Gleich zwei ablehnende Bescheide der Medienbehörde KommAustria sind dem ORF dieser Tage ins Haus geflattert: Sowohl mit seinen Plänen für einen YouTube-Channel als auch mit dem Vorhaben, aus Flimmit einen öffentlich-rechtlichen Bezahl-Streaming-Dienst zu machen, blitzte er bei der KommAustria ab. Der ORF prüft beide Bescheide, verabschiedet sich aber vorerst von seinem YouTube-Vorhaben.

Seinen YouTube-Channel hatte der ORF im Februar vergangenen Jahres bei der Behörde eingereicht. Geplant war, Content wie die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial und zusätzlich erstellte Inhalte auf der Video-Plattform herzuzeigen. Man wolle damit der gewandelten Mediennutzung Rechnung tragen und vor allem ein jüngeres, digital-affines Publikum erreichen, schrieb der ORF damals in seinem Antrag.

Grundsätzlich ein Unterfangen, gegen das die Behörde nichts einzuwenden hat, "im Sinne einer wünschenswerten Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Inhalte", wie sie am Montag in einer Aussendung schrieb. Eine "exklusive Kooperation des ORF mit YouTube" würde allerdings "andere vergleichbare Unternehmen diskriminieren". Und das verstoße gegen das ORF-Gesetz, so ein Hauptablehnungsgrund der KommAustria. Außerdem könnte ein YouTube-Kanal die bestehende TVthek schwächen, meint sie. Zugleich gibt die dem ORF aber indirekt einen Tipp: Man könnte versuchen, eine Ausweitung der 7-Tage-Beschränkung für TVthek-Content zu beantragen, was eine weitere sogenannte Auftragsvorprüfung durch die KommAustria bedeuten würde.

Diesen Hinweis begrüßt der ORF in einer Stellungnahme gegenüber der APA ausdrücklich. Die Entscheidung der Behörde nehme man zur Kenntnis und schaue sich den Bescheid genau an. "Allerdings wird das Projekt eines eigenen YouTube-Channels jetzt nicht mehr weiterverfolgt", heißt es am Küniglberg. Der ORF werde sich nun darauf konzentrieren, die für den YouTube-Channel vorgesehenen Features künftig im Rahmen der ORF-Onlineangebote zu realisieren.

Das Vorhaben, aus Flimmit eine öffentlich-rechtliche, kostenpflichtige Streaming-Plattform zu machen, sei rechtlich prinzipiell möglich, erklärte die Behörde zum zweiten Antrag, der aus dem Juli des Vorjahres stammt. Sie beanstandete aber das Finanzierungskonzept, das der ORF einreichte. Laut ORF-Gesetz müssen zusätzliche ORF-Online-Angebote das Kriterium der "wirtschaftlichen Tragbarkeit" erfüllen. Doch im Antrag bleibe "völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste".

Diese Behördenentscheidung findet der ORF "bedauerlich auch für den Medienstandort Österreich", denn der wäre durch "die beantragte Weiterentwicklung von Flimmit" gestärkt worden, heißt es in der Stellungnahme des Öffentlich-rechtlichen. Die Ausführungen der Behörde werde man "genau analysieren und anschließend die weitere Vorgangsweise festlegen".

Erfreut zeigte sich der Verband der österreichischen Privatsender (VÖP), der beide ORF-Anträge scharf kritisiert hatte. "Die nun abgewiesenen Ansinnen des ORF waren ambitionierte Versuche, unliebsame gesetzliche Schranken zu umgehen und die eigene Dominanz im Markt noch weiter auszudehnen", erklärte Geschäftsführerin Corinna Drumm in einer Aussendung. "Beides hätte den ORF einen weiteren Schritt in Richtung Kommerz und weg vom Public-Value-Ziel geführt. Das ist aus unserer Sicht die falsche Richtung." In Hinblick auf die Medienenquete der Regierung im Juni forderte sie zudem eine klarere Definition der "Grenzen für den ORF". (APA)

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