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© Daniel Hinterramskogler

Maximilian Schubert, ISPA Generalsekretär

Redaktion 26.03.2019

Europaparlament billigte umstrittene EU-Urheberrechtsreform

Für den Entwurf stimmten 348 Abgeordnete und dagegen 274 gab es insgesamt Stimmen.

BRÜSSEL. Das Europaparlament hat die umstrittene Copyright-Reform am Dienstag ohne Änderungen gebilligt. Für den im Februar mit den EU-Regierungen erzielten Kompromiss votierten 348 Abgeordnete, dagegen stimmten 274.

Die vor allem in den letzten Wochen hart diskutierte und in den letzten Tagen von europaweiten Protesten begleitete Urheberrechtsnovelle wurde im EU-Parlament abgenickt. Die Mehrheit für ein neues Leistungsschutzrecht und Uploadfilter war aber mit einer Mehr weit von nur fünf Stimmen denkbar knapp. 

Die Gegner stießen sich vor allem an Artikel 13 der neuen EU-Richtlinie. Danach müssen Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach ihrer Meinung nur durch automatisierte Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies gleiche Zensur. Befürworter der Reform weisen die Warnung vor "Upload-Filtern" aber als Panikmache zurück.

Die Befürworter hingegen verweisen auf Artikel 11 der Reform. Es sieht ein sogenanntes "Leistungsschutzrecht" für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an Verlage zahlen. Mehr als 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende, darunter auch die APA - Austria Presse Agentur, haben im Vorfeld der EU-Abstimmung zur Unterstützung der Reform aufgerufen. Kritiker weisen darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht die Freiheit des Internets einschränke, weil künftig für Zitate Lizenzgebühren gezahlt werden müssen.

Verfechter der Reform weisen auch darauf hin, dass es beim Leistungsschutzrecht Ausnahmen für Privatpersonen gibt. Somit dürfen Private weiterhin Medienartikel im Internet teilen. Dies gilt auch für Blogger. Erst wenn sie Einnahmen generieren, gilt für sie die Lizenzpflicht. Gemeinnützige Projekte wie Wikipedia dürfen somit auch aus Medienartikeln zitieren, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Ausnahmen gibt es auch für Illustrationen sowie Unterrichtszwecke.

Die ISPA Internet Service Providers Austria spricht von einer „Katastrophe“ und meint: „Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und Upload-Filter beschlossen haben“, konstatiert ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert direkt im Anschluss an die Abstimmung. „Dass die öffentlich debattierten Artikel 11 und 13 kurz vor dem entscheidenden Votum zu Artikel 15 und 17 umbenannt wurden, ist nur ein Hütchenspielertrick und ändert nichts an ihrem problematischen Inhalt, der dem Internet in Europa nachhaltig schaden wird.“ (fej/APA)

 

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