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Redaktion 28.06.2018

RTR für ein offenes Internet – Netzneutralitätsbericht 2018 veröffentlicht

Mit laufenden Maßnahmen stellen RTR und TKK ein offenes Internet in Österreich sicher.

WIEN. Insgesamt 35 Mal musste sich die Regulierungsbehörde im Berichtszeitraum mit mutmaßlichen Verletzungen der Netzneutralität beschäftigen. Die Quellen dafür waren die angezeigten AGB und Entgeltbestimmungen von Betreibern, technische Messungen, Endnutzerbeschwerden und die aktive Marktüberwachung der Regulierungsbehörde. Gut die Hälfte der Fälle konnte schon vor einem rechtlichen Verfahren durch Information und Gespräche aus der Welt geschafft werden. Das betraf etwa Port-Sperren, technische Diskriminierung oder Trennungen von IP-Verbindungen. „Bei der Vollziehung der Netzneutralität hat sich der Kurs der smarten Regulierung bewährt“, zeigt sich Telekom-Regulator Johannes Gungl bestärkt. „Wir informieren die Diensteanbieter laufend und erzielen schon freiwillige Lösungen, bevor überhaupt ein offizielles Verfahren durch die TKK notwendig wird.“ Zwar mündeten sechs weitere Fälle über Port-Sperren in einem solchen, die betroffenen Diensteanbieter stellten sie aber freiwillig ab. Somit konnte das Verfahren eingestellt werden.

Herausforderung Urheberrecht
Bei der TKK anhängig sind derzeit noch acht Fälle; sie betreffen einmal die Umleitung von Verkehr und sieben Mal das Urheberrecht. Bei Letzterem befasst sich die TKK mit der Sperre einer Reihe von Webseiten aufgrund urheberrechtlicher Ansprüche. Im Grunde geht es hier um mögliche Piraterie-Seiten. Auf der einen Seite stehen die Urheber der Dateien, meist Filme oder Ähnliches. „Die TKK steht jetzt vor der schwierigen Aufgabe, die Grundrechte aller Betroffenen abzuwägen: Das Recht der Urheber auf Schutz ihres geistigen Eigentums, das Recht der Internetzugangsdiensteanbieter auf unternehmerische Freiheit sowie das Recht der Internetnutzer auf Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“, erklärt der RTR-Geschäftsführer Gungl.

Ausblick
Die Arbeit der unmittelbaren Zukunft wird wie schon zuvor im Weiterführen der Monitoring-Aktivitäten, der Fortsetzung der Abstimmung und des Austauschs zwischen den verschiedenen Regulierungsbehörden in der EU sowie den Marktteilnehmern im Rahmen von Verfahren und Gesprächen bestehen. „Das Ziel ist eine Umsetzung der Netzneutralitätsverordnung im Gleichklang in der ganzen EU“, sagt Gungl: „Dieses Ziel haben wir bei BEREC als strategische Priorität in das Arbeitsprogramm 2018 genommen.“ Johannes Gungl steht BEREC, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, heuer vor.

Die Vorarbeiten zur Überprüfung zentraler Bestimmungen der Netzneutralitätsverordnung seitens der Europäischen Kommission bis 30. April 2019 werden ebenfalls einen Arbeitsschwerpunkt des kommenden Berichtsjahres ausmachen. Zusätzlich wird die RTR auch die rapiden technologischen Entwicklungen im Digitalisierungsbereich bzw. im Hinblick auf den 5G-Standard intensiv begleiten.

Was ist die RTR und was sind ihre Aufgaben?
Am 1. April 2001 wurde per Gesetz die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) gegründet. Die RTR besteht aus den zwei Fachbereichen „Medien“ (GF Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (GF Johannes Gungl). Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). (red)

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