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Dextro

Redaktion 16.03.2016

Aufruf zum Verzehr von Zucker ist irreführend

Dextro Energy darf nicht mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben.

LUXEMBURG/WIEN. Der auch in Österreich beliebte Traubenzuckerwürfel von Dextro Energy darf nicht mit positiven Aussagen über Glukose beworben werden. Nach EU-Recht müssen gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel zugelassen sein. Denn auch wenn diese Aussagen richtig sind, wäre es irreführend, zum Verzehr von Zucker aufzurufen, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied.

Dextro Energy mit Sitz im rheinländischen Meerbusch hatte 2011 die Zulassung mehrerer Aussagen beantragt, etwa: "Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" oder "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung". Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa bestätigte, dass diese Aussagen richtig und auch weitere formale Kriterien erfüllt seien. Dennoch verweigerte die EU-Kommission die Zulassung der Werbung. Sie sende "ein verwirrendes Signal an die Verbraucher". Denn die Werbung rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl weltweit eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde.

Dieser Argumentation folgte nun das EuG. Die Efsa überprüfe lediglich, ob die Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind. Die Kommission sei an eine positive Efsa-Entscheidung aber nicht gebunden. Sie dürfe vielmehr auch andere Ernährungsgrundsätze berücksichtigen. Im konkreten Fall würden nur die positiven Aspekte von Traubenzucker für den Energiestoffwechsel herausgestellt, "ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen". Dies sei "mehrdeutig und irreführend" und dürfe daher nicht zugelassen werden, urteilten die Luxemburger Richter. Dextro Energy kann gegen dieses Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen. (red)

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