RETAIL
Alnatura

Redaktion 12.12.2016

dm darf Alnatura-Vertrieb nicht bestimmen

Klage am Freitag in Darmstadt abgewiesen. Zudem muss dm Alnatura 2,345 Mio. € an einseitig gekürzten Rechnungen nachzahlen.

DARMSTADT. Im Vertriebsstreit zwischen den deutschen Handelsunternehmen dm und Bio-Produkte-Anbieter Alnatura hat das Darmstädter Landgericht letzten Freitag die Klage der Drogeriekette dm abgewiesen. Sie darf demnach weiterhin keinen Einfluss nehmen bei der Frage, über welche Handelspartner Alnatura seine Bio-Produkte vertreibt.

Außerdem muss dm dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nach 2,345 Mio. € samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen, entschied der Vorsitzende Richter Werner Schäfer.

In dem Zivilprozess war es um einen Kooperationsvertrag aus den 1980er-Jahren gegangen, an den Alnatura sich nicht mehr gebunden fühlt. Die Drogeriekette dm hat zuletzt zahlreiche Alnatura-Produkte aus dem Angebot genommen und eine eigene Bio-Linie eingeführt. Andererseits wollte man dem früheren Partner untersagen, sich neue Partner wie Edeka oder Müller zu suchen. (APA)

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