RETAIL
Rauch / Wikipedia-Gryffindor

Redaktion 22.06.2016

Fruchtsaftkonzern Rauch muss 1,7 Mio. Euro zahlen

Kartellgericht: Wegen vertikaler Preisabsprachen mit Lebensmittel-Einzelhändler; Entscheidung rechtskräftig.

WIEN. Das Kartellgericht hat gegen den Vorarlberger Fruchtsaftkonzern wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Mio. € verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel ergriffen wurden, heißt es auf der Webseite der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Bestraft wurden vertikale Preisabsprachen mit Abnehmern auf Einzelhandelsebene in den Produktbereichen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und nicht-kohlensäurenhaltige Getränke (ohne Mineralwasser). Das Gericht sah "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" im Zeitraum von September 2003 bis März 2012. (APA)

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