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Bundesminister Norbert Hofer (FPÖ)

Redaktion 20.02.2019

Karfreitagslösung des Handelsverbands von Regierung aufgegriffen

Norbert Hofer bestätigt in "ZiB2" Vorschlag von Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Mehrkosten dürfen nicht den Handel treffen.

WIEN. Bundesminister Norbert Hofer unterstützt den Vorschlag des Handelsverbandes, für den "halben Feiertag" am Karfreitag eine Ausnahme ähnlich zum 8.12. (Maria Empfängnis) festzulegen. Dies bestätigte Hofer gestern Abend im ORF-Interview in der "ZiB2".

"Damit kann der Handel künftig am Karfreitag auch nach 14 Uhr offen halten und seiner Versorgungsfunktion im Einzelhandel gegenüber dem Konsumenten und auch im Großhandel gegenüber der Gastronomie nachkommen", zeigt sich Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zuversichtlich, sofern die Politik Wort hält und auf den Handel keine Mehrkosten zukommen.

Bisher war Maria Empfängnis in Österreich der einzige verkaufsoffene Feiertag, jedoch mit massiven Mehrkosten für Händler aufgrund von Zuschlägen und Freizeitausgleich.

Diese müssen künftig am Karfreitag vermieden werden. Von Seiten der Politik wurde versprochen, dass es zu keinen Mehrbelastungen kommen wird. Für Mehrkosten müsste daher eine Lösung auf politischer Ebene gefunden werden, die keinesfalls auf den Handel abgewälzt werden darf.

"Eine weitere Verteuerung des Faktors Arbeit ist den heimischen Handelsunternehmen schlicht nicht zumutbar und hätte problematische Folgen für unsere beschäftigungsintensive Branche. Überdies ist der Freitag im Handel nach dem Samstag der zweitwichtigste Einkaufstag der Woche. Daher würden die Mehrkosten am Karfreitag gerade den stationären, heimischen Handel massiv negativ treffen, während internationale Online-Händler wieder mal indirekt profitieren", so Will.

Von dieser Karfreitag-Lösung würden auch kleine Händler in ländlichen Regionen profitieren, die eine teilweise Umsatzverschiebung auf den Samstag am wenigsten erwarten dürften, wenn der Freitag geschlossen bleiben müsste. Schließlich können sich die Kleinen die hohen Samstagszuschläge ab 13 Uhr nicht leisten.

Für den "halben Feiertag" am Karfreitag könnte demnach eine Ausnahme im Arbeitsruhegesetz sowie im Öffnungszeitengesetz festgelegt werden. Mitarbeiter könnten dann am Karfreitag nach 14 Uhr freiwillig entscheiden, tätig zu sein. Sie hätten also auch das Recht, dies abzulehnen. Kleine Händler wiederum könnten selbst im Geschäft stehen. (red)

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