RETAIL
© Dachina Markendialog

Christian Köhler

Redaktion 25.06.2019

Kein „Ost-West-Gefälle“ bei Lebensmitteln in Europa

EU-Kommission beweist Absurdität ihrer eigenen Gesetzgebung zur doppelten Lebensmittelqualität.

BERLIN. Es gibt kein „Ost-West-Gefälle“ bei Lebensmitteln in Europa – zu diesem klaren Ergebnis kommt das Joint Research Center (JRC), die gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission, mit Veröffentlichung der Untersuchung von europaweit fast 1.400 Produkten.
Die haltlose Behauptung eines Ost-West-Gefälles war aber gerade für die osteuropäischen Staaten im Vorfeld der Europawahlen der wesentliche Grund, das Verbot von „Dual Quality“ zu fordern. Ebenso stellt JRC fest, dass bei den Produkten, bei denen Hersteller ihre Rezeptur den Geschmackspräferenzen eines Landes anpassen, fast immer eine zumindest teilweise veränderte Verpackung gewählt wird. Insbesondere werden in allen Fällen Veränderungen selbstverständlich über das Zutatenverzeichnis deutlich.
„Es war schon immer das Bestreben von Markenherstellern, ihre Produkte bestmöglich an die Verbraucherpräferenzen anzupassen. Deshalb können und sollen ganz bewusst manche Produkte auch in Finnland nicht genauso schmecken wie in Portugal. Klar ist aber auch: Mit minderen Qualitäten hat das nichts zu tun und ein angebliches Ost-West-Gefälle hat es nie gegeben“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Wir begrüßen daher die deutliche Aussagekraft der JRC-Studie, die den Verbrauchern die nötige Gewissheit vermittelt. Umso unverständlicher ist, dass die Kommission Geld bereitstellen will, um Tests zum Thema Dual Quality fortzusetzen."

„Leider hat die EU sich von den Europawahlen treiben lassen und in Form ihrer verfehlten Gesetzgebung mit dem sogenannten Verbot von „Dual Quality“ eine Regelung geschaffen, die in den meisten Fällen dazu führen wird, dass Hersteller nicht mehr auf die tatsächlichen regionalen Wünsche der Verbraucher eingehen können. Denn auch wenn die EU-Kommission aktuell behauptet, das objektiv legitimierte Rezepturänderungen erlaubt sind, so hat sie doch den wichtigsten Grund für Rezepturabweichungen wieder gestrichen, nämlich die Verbraucherpräferenzen. Damit führt der Weg nicht in regionale Vielfalt, sondern in europäische Einheitsprodukte“, so Köhler weiter. (red)

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL