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APA HARALD SCHNEIDER

Redaktion 15.03.2016

Registrierkassenpflicht ab 1. Mai

Laut Verfassungsgerichtshof ist die Registrierkassenpflicht verfassungskonform.

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringt nun Klarheit in das Wirrwarr rund um die viel diskutierte Registrierkassenpflicht. Entgegen der Hoffnung vieler (Klein-)Unternehmer ist die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig, kann aber erst frühestens am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Mit dieser Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag mehrerer Unternehmer zurückgewiesen, die die Aufhebung der entsprechenden Regelung in der Bundesabgabenordnung (BAO) wegen Verfassungswidrigkeit beantragt hatten.

Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, dass die Registrierkassenpflicht geeignet ist, „Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit der Steuerhinterziehung und der Umsatzverkürzung entgegenzuwirken", sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. „Das ist nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes ein öffentliches Interesse, das es rechtfertigt, diese Regelungen zu erlassen - und zwar auch mit Blick auf Kleinunternehmen ist diese Registrierkassenpflicht zulässig. Sie ist auch bei Kleinunternehmen nicht unverhältnismäßig." In einer Aussendung des Verfassungsgerichtshofs heißt es: „Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine ‚Rückwirkung‘ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier vollkommen klar.“

Anders als ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen, wird die Registrierkassenpflicht aber frühestens ab 1. Mai dieses Jahres gelten können, für das Überschreiten der Umsatzgrenze sind die Umsätze der ersten vier Monate 2016 maßgeblich und nicht Umsätze des Vorjahres.

„Weil der Gesetzgeber eine solche rückwirkende Regelung nicht getroffen hat - das hätte er ausdrücklich regeln müssen - ist davon auszugehen, dass das Gesetz mit 1. Jänner in Kraft tritt", erklärt Holzinger. Der Monat Jänner 2016 ist also der erste maßgebliche Voranmeldungszeitraum und jene Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt die Grenze von 15.000 € überschreiten, sind ab Mai verpflichtet eine Registrierkasse einzuführen. (red)

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