RETAIL
ADEG

Redaktion 12.04.2016

Rekordstrafe wegen Sonntagsöffnung

Drei AGM-Märkte sperrten an einem Sonntag auf – nun droht eine Verwaltungsstrafe von 70.000 €.

ZELL AM SEE. Weil drei Gastronomie-Großmärkte in den Salzburger Tourismusregionen am Sonntag, den 27. Dezember, geöffnet hatten, muss die ADEG Zell am See eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 70.000 € zahlen, berichteten die Salzburger Nachrichten. Die Wirtschaftskammer will gegen die aus ihrer Sicht drakonische Strafe vorgehen.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hatte nach der Öffnung der Großmärkte an einem Sonntag das Arbeitsinspektorat und die Bezirkshauptmannschaft eingeschaltet und beim Handelsgericht wegen unlauterem Wettbewerb geklagt. ADEG Zell am See hatte seine Großmärkte (AGM) in Bad Gastein, Altenmarkt und Maishofen bei Zell am See am 27. Dezember zwischen 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Geschäftsführer Rudolf Schwarzenbacher hatte das damit begründet, dass es nach den Weihnachtsfeiertagen bei den Gastronomen und Hoteliers in den Salzburger Tourismusgebieten den Bedarf für einen Einkauf gebe.

Die Verfahren nach den Anzeigen beim Arbeitsinspektorat und bei der Bezirkshauptmannschaft seien abgeschlossen, jenes vor dem Handelsgericht wegen unlauteren Wettbewerbs laufe noch, hieß es in dem Bericht. Team Stronach Klubobmann Robert Lugar kritisierte die Gewerkschaft: „Rekordstrafen, wie jene gegen den ADEG in Zell am See wegen der Sonntagsöffnung, ruinieren unsere Wirtschaft, das muss auch endlich die Gewerkschaft einsehen. Angesichts von bald einer halben Million Arbeitsloser hat die Gewerkschaft mit dem Vorgehen gegen ADEG den Menschen einen Bärendienst erwiesen!“, so Lugar. (APA/red)

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