RETAIL
Shoppingcity Seiersberg

Redaktion 31.10.2016

Rettung für Shoppingcity Seiersberg?

Gesetzesnovellierung: SPÖ und ÖVP einigten sich auf Änderung des Landes-Straßenverordnungsgesetzes.

SEIERSBERG-PRIKA/GRAZ. SPÖ und ÖVP haben für die umstrittenen "Interessentenwege" in der Shoppingcity Seiersberg scheinbar nun doch eine gemeinsame, rechtsgültige Lösung gefunden: Der steirische Landtag soll am 15. November eine Novellierung der Landes-Straßenverordnungsgesetzes beschließen; mit dieser kann das Einkaufszentrum auch nach der Frist des Verfassungsgerichtshofs in gleicher Form weitergeführt werden.

Dem zweitgrößten Shopping-Zentrum Österreichs drohte nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die Schließung, denn die Juristen hoben die Bescheide für die sogenannten Interessentenwege zwischen den fünf Einzelhäusern des Seiersberger Einkaufszentrums auf. Bis 15. Jänner 2017 lief daher eine Frist zur Behebung der Mängel. Eine Einzelstandortverordnung für den Shopping-Tempel wurde von der Gemeinde Seiersberg-Pirka beantragt; diese soll auch wie geplant am Montag zur Begutachtung eingebracht werden, hieß es aus den zuständigen Büros.

Doch die Einzelstandortverordnung wird wohl unnötig sein, denn die Novellierung des Straßenverordnungsgesetzes macht die als Brücken angelegten Verbindungswege zwischen den Häusern des Einkaufszentrums wieder rechtens: "Durch die beabsichtigte Einbeziehung des Begriffs 'Benützer' in die Legaldefinition öffentlicher Interessentenwege nach Paragraf 7 Landes-Straßenverwaltungsgesetzes ist zukünftig gesetzlich klargestellt, dass diese nicht nur von Bewohnern und Besitzern einzelner Liegenschaften, sondern auch sonstigen Personen genutzt werden können", hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der SPÖ und der ÖVP am Freitag.

Andere Bundesländer hätten für ähnliche Straßenkategorien entsprechende Vorkehrungen getroffen und stellten auch auf einen breiteren Nutzerkreis ab. Mit der beabsichtigten Novellierung komme es daher zu einer Angleichung an die bundesweite Rechtslage. Für die Shoppingcity Seiersberg bedeute die geplante Novellierung, dass der Betrieb in der bisherigen Form fortgeführt werden kann. Erweiterungen oder bauliche Änderungen am Bestand würden damit nicht ermöglicht. Das gelte auch für alle anderen steirischen Einkaufszentren, ebenso sei durch die aktuell gültige Rechtslage des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 ausgeschlossen, dass auf diese Weise ein neues Einkaufszentrum entstehen könnte, betonten die beiden Klubs, die zusammen im Landtag eine Mehrheit stellen und damit die Novellierung durchbringen dürften.

Der steirische Grünen-Klubobmann Lambert Schönleitner sprach vom "schlimmsten Umfaller der vermeintlichen Wirtschaftspartei ÖVP seit Jahren". SPÖ und ÖVP würden die Regionen, die Innenstädte und die Wirtschaft im Stich lassen. Dafür sei Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) verantwortlich. Für Schönleitner sei die Vorgangsweise "an Dreistigkeit und Peinlichkeit nicht zu überbieten". Damit würden Einkaufszentrenbetreiber über normale Unternehmer gestellt und bevorzugt behandelt. "Der Rechtsstaat muss für alle gelten - SPÖ und ÖVP heben damit alle Regeln für zukünftige Einkaufszentren auf; dem Ausbau von Einkaufszentren ausgerechnet in jenem Bundesland, das jetzt schon die höchste Einkaufszentrendichte hat, sind damit keine rechtlichen Grenzen mehr gesetzt", kritisierte der Klubobmann.

Die gewählte Vorgangsweise widerspreche nach Ansicht der Grünen jedem Rechtsverständnis einer westlichen Demokratie: "Statt in Seiersberg den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen und die Verbindungsbauten rückbauen zu lassen, gibt's einen rot-schwarzen Kniefall vor den Einkaufszentrenbetreibern. Kein Häuslbauer in Österreich dürfte sich das leisten", so Schönleitner. Er stößt sich außerdem daran, dass SPÖ und ÖVP die Novellierung nicht als Regierungsvorlage und somit ohne Begutachtungsverfahren in den Landtag bringen wollen. Die Grünen wollen daher einen Untersuchungsausschuss beantragen. (APA)

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