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Die Schleckers sind mit dem Gerichtsurteil nicht einverstanden. (Lars Schlecker)

Redaktion 29.11.2017

Schlecker-Kinder haben Revision gegen Haftstrafen eingelegt

Prozess kommt damit vor deutschen Bundesgerichtshof.

MÜNCHEN. Die Kinder des ehemaligen Drogeriekönigs Anton Schlecker wollen sich nicht mit den gegen sie verhängten Gefängnisstrafen abfinden: Lars und Meike Schlecker haben Revision gegen das Urteil im Prozess um die Pleite der gleichnamigen Drogeriekette eingelegt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart am Dienstag. Damit geht der Prozess vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil auf Verfahrensfehler prüft.

Das Gericht hatte Lars und Meike Schlecker unter anderem wegen Bankrotts, Untreue und Insolvenzverschleppung zu Haftstrafen von 33 und 32 Monaten verurteilt. Sie hatten kurz vor dem Insolvenzantrag von Schlecker zusammen 7 Mio. € aus der Logistikfirma LDG herausgezogen, die die Transporte der Waren vom Zentrallager zu den Schlecker-Filialen abwickelte. Das Gericht hielt Lars und Meike Schlecker für die faktischen Geschäftsführer der LDG; das Unternehmen war allerdings ganz von der Drogeriekette ihres Vaters Anton abhängig, der nach Zeugenaussagen auch bei der LDG das Sagen hatte.

Anton Schlecker war am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die ihn für drei Jahre im Gefängnis sehen wollte, noch bis kommenden Montag Zeit, Revision einzulegen. (APA)

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