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Redaktion 15.05.2018

VKI gewinnt gegen Starbucks

Tee-Mogelpackung war doppelt so groß wie erforderlich.

WIEN. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. wegen Teepackungen, die nicht einmal zur Hälfte mit Teebeuteln gefüllt waren. Das Handelsgericht (HG) Wien entschied, dass diese Packungen irreführend sind. „Der VKI ist derzeit mit vielen Anfragen zum Thema Mogelpackungen konfrontiert. Es gibt in Österreich aber noch nicht viele Urteile zu diesem Thema, und die bereits vorhandene Rechtssprechung ist sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der VKI tritt für eine transparente Produktgestaltung ein und wird wohl weiterhin zum Thema Mogelpackungen Verfahren führen müssen“, erläutert Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. vertrieb in Österreich Tees, deren Kartonverpackung circa 15 cm lang und je 9 cm hoch und breit war. Die Packung enthielt allerdings nur zwölf Teebeutel. Die Größe der Schachtel ließ aber viel mehr Inhalt vermuten. Und öffnet man den Karton, so sieht man, dass diese zwölf Teebeutel die Verpackung nicht einmal zur Hälfte ausfüllen.
Laut HG Wien führt diese Verpackungsgröße den Durchschnittskonsumenten in die Irre: Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen vom Produkt einen falschen Gesamteindruck. Der Hinweis auf der Verpackung, dass hier nur zwölf Teebeutel enthalten sind, war laut HG Wien nicht auffällig genug. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. muss es daher fortan in Österreich unterlassen, von ihr vertriebene Tees in Verpackungen anzubieten, die erheblich größer sind, als die Menge des darin enthaltenen Tees es erfordert. (red)

www.verbraucherrecht.at

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