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Ein neuer Ländle-Ikea ist leider abgesagt.

Redaktion 14.05.2018

Volksabstimmung über Ikea-Ansiedlung in Lustenau offiziell abgesagt

Ikea hat den Bau bereits am 10. April abgeblasen.

LUSTENAU. Die in Lustenau angesetzte Volksabstimmung über die mittlerweile abgeblasene Ansiedlung des Möbelhändlers Ikea in der Marktgemeinde ist am Montag offiziell abgesagt worden. Die Gemeindewahlbehörde folgte dem am Freitag eingebrachten Antrag der Bürgerinitiative "Lebenswertes Lustenau", die Volksabstimmung nicht durchzuführen; dem vorangegangen war eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes.

Die von der Bürgerinitiative initiierte Befragung der Lustenauer Wahlberechtigten hätte am 27. Mai stattfinden sollen. Die Frage hätte gelautet: "Soll die Marktgemeinde Lustenau Ikea - durch entsprechende Flächenwidmung - trotz zu erwartendem Mehrverkehr ansiedeln?" Ikea hat das umstrittene und sich Jahre hinziehende Vorhaben jedoch bereits am 10. April abgeblasen. Nachdem Ikea auch vom Kaufvertrag mit der Gemeinde zurückgetreten war und die Lustenauer Gemeindevertretung am 2. Mai einstimmig die Vertragsauflösung verabschiedet hatte, war das Projekt endgültig Geschichte.

Die Absage der im März angeordneten Volksabstimmung war zunächst aber nicht möglich, weil das entsprechende Landesgesetz diesen Fall nicht vorsah. Um die Bürger nicht vergebens an die Wahlurnen zu rufen, verabschiedete der Vorarlberger Landtag deshalb am vergangenen Mittwoch eine Gesetzesnovelle; demnach können Volksabstimmungen nun bis zehn Tage vor der Abhaltung abgesagt werden, wenn sich die Sach- und/oder Rechtsgrundlage geändert hat, zwei Initiatoren den Antrag dazu stellen und die Gemeindewahlbehörde - sie hat das letzte Wort - diesen Antrag gut heißt.

Wie es mit dem für die Ikea-Ansiedlung vorgesehenen Grundstück - geplant waren 10.000 m2 Verkaufsfläche - weitergeht, ist laut Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) offen. Gegenwärtig entstehe in Lustenau gerade ein umfassender Masterplan für die strategische Ausrichtung neuer und bestehender Betriebsgebiete. "Eingebettet in diesen Gesamtprozess werden die Grundlagen für mögliche neue Nutzungen des gemeindeeigenen Grundstücks erarbeitet", kündigte Fischer an. (APA)

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