Abfallbranche: Gesetzliche Regelung für E-Auto-Wracks unzureichend
© Panthermedia.net
Am Ende der Lebensdauer von Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird derzeit die Batterie in Fachwerkstätten herausgenommen.
MOBILITY BUSINESS Jürgen Zacharias 18.02.2021

Abfallbranche: Gesetzliche Regelung für E-Auto-Wracks unzureichend

Entsorgungsbetriebe fordern EU-weit einheitliche Standards für sichere Entsorgung von Elektro-Altfahrzeugen – Ausbildungslücke beim Umgang mit alten E-Autos in den Autowerkstätten.

WIEN. Für die Entsorgung alter Elektroautos gibt es derzeit nur eine Übergangslösung: Anfang 2021 wurde mit den Herstellern und Importeuren vereinbart, dass die österreichischen Shredderbetriebe nur die leeren Autos ohne Antriebsbatterie übernehmen. Angesichts der steigenden Verkaufszahlen von Elektro- und Hybridautos reicht das nicht mehr aus, warnt der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) und drängt auf eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Im vergangenen Jahr 2020 hatte bereits jedes fünfte in Österreich zugelassene Fahrzeug einen Elektro- oder Hybridantrieb, verweist die Interessenvertretung der Entsorgungsbranche auf Zahlen der Statistik Austria. Am Ende der Lebensdauer der Fahrzeuge wird derzeit die Batterie in Fachwerkstätten herausgenommen, und nur die leeren Wracks werden an die Shredderbetriebe übergeben.

Die Batterie eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeuges kann bis zu 500 kg wiegen, die Entnahme ist nicht nur wegen des Gewichts, sondern auch wegen der hohen Spannung von 400 Volt schwierig und nicht ungefährlich. Die Batterien von Hybridfahrzeugen wiegen bis zu 50 kg, und die Spannung beträgt maximal 60 Volt. Walter Kletzmayr von der ARGE Shredder sieht hier eine Ausbildungslücke beim Umgang mit alten E-Autos in den Autowerkstätten: „Seitens der Wirtschaft gibt es bereits einige Initiativen in diese Richtung, die jedoch gebündelt werden müssen.“ Man brauche EU-weit einheitliche Standards für die sichere Entsorgung von Elektro-Altfahrzeugen. Auch Einsatz- und Rettungskräfte müssten umfassend informiert werden, damit Bergung, Transport, Zwischenlagerung und Demontage von verunglückten Elektrofahrzeugen kein Problem darstellen. „Wenn bei einem Unfall die Komponenten der Antriebsbatterie mit anderen Bestandteilen des Fahrzeuges verschmelzen, ist die Brandgefahr enorm und für die beteiligten Einsatzkräfte sehr gefährlich“, sagte Kletzmayr laut Mitteilung.

„Wir müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend anpassen“, fordert VOEB-Präsidentin Gaby Jüly. „Sowohl der Umgang mit alten als auch verunglückten Elektroautos sowie das Recycling der Batterie müssen einheitlichen Bestimmungen unterliegen, die langfristig Sinn machen und EU-weit gültig sind.“ Auf europäischer Ebene werde gerade an einer Novellierung der Batterie-Verordnung gearbeitet, die auch den Umgang mit Batterien von Elektro-Fahrzeugen regeln soll. Die Antriebsbatterien sollten in Zukunft wie Fahrzeuge typisiert und die Herkunft der einzelnen Bestandteile zertifiziert werden. Ziel sei eine 100%ige Sammelquote. Die einzelnen Bestandteile von Autobatterien sollen aus Sekundärrohstoffen bestehen, der VOEB fordert zwölf Prozent recyceltes Kobalt, 85% Blei, vier Prozent Lithium und vier Prozent Nickel bis 2030. Ein weiteres Ziel sei es, beim Recycling der Batterie eine Verwertungsquote von
65% der Bestandteile zu erreichen.

Vorher werden die alten Batterien von Elektroautos aber weiterverwertet, indem sie in einem sogenannten Second Life als Stromspeicher im stationären Bereich zum Einsatz kommen. „Wenn wir Elektromobilität wollen, dann müssen wir auch darüber nachdenken, was mit E-Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus passiert“, so Jüly. (jz)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL