Neue „Steuerung”
Die umweltfreundlichere Motorisierung eines Modells kann eine deutlich geringere Steuerbelastung zur Folge haben.
MOBILITY BUSINESS Redaktion 04.09.2020

Neue „Steuerung”

Motorbezogene Versicherungssteuer ergänzt MöSt und NoVA: Ab Oktober sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig.

WIEN. Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben. Ihre Höhe richtete sich beim Pkw bisher ausschließlich nach der Motorleistung. „Ab 1. Oktober 2020 wird auch der CO2-Ausstoß, wie er in den Kfz-Papieren steht, bei Motorrädern und Pkw zur Berechnung herangezogen”, weiß ÖAMTC-Verkehrswirtschafts­expertin Nikola Junick. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs & Co. hingegen meist teurer.”

CO2-Ausstoß immer wichtiger

Die neue Regelung gilt für alle Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020. Das bedeutet einerseits, dass sich für alle bis dahin zugelassenen Fahrzeuge nichts ändert. Andererseits sollten Konsumenten künftig sowohl beim Neu- als auch beim Gebrauchtwagenkauf verstärkt einen Blick auf den CO2-Ausstoß – und damit die Höhe der Steuerlast – werfen.

Denn ab Oktober hängen alle drei Pkw-Steuern, die es in Österreich gibt, unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Neben der mVSt sind das die Normverbrauchsabgabe (NoVA, einmalig beim Neuwagenkauf oder Import eines Autos nach Österreich) und die Mineralölsteuer (MöSt, fällt für jeden getankten Liter Kraftstoff an, die Steuerlast ist damit umso höher, je höher der Verbrauch beziehungsweise der damit verbundene CO2-Ausstoß ist). Umso wichtiger ist es künftig, im Sinne von Umwelt und Geldbörse auf einen niedrigen CO2-Austoß zu achten.
„Beispiele zeigen, dass bei ein- und demselben Modell mehrere Hundert Euro an Steuer pro Jahr gespart werden können, wenn man zur Ausstattungs­variante mit dem geringsten ‚CO2-Rucksack' greift”, erläutert die ÖAMTC-Expertin. „Dafür muss die zu erwartende Steuerbelastung allerdings auch klar in den Verkaufsunterlagen kommuniziert werden.”

Unterjährigkeitszuschläge

Mit der Reform der mVSt werden (zumindest für Erstzulassungen) übrigens auch die sogenannten Unterjährigkeitszuschläge abgeschafft, was vom Mobilitätsclub schon seit einiger Zeit gefordert wurde. Junick erklärt: „Bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung der mVSt gemeinsam mit der Versicherung wurden im Vergleich zur jährlichen Zahlweise bisher bis zu zehn Prozent auf die Gesamtsumme aufgeschlagen. Ab Oktober ist das bei Erstzulassungen nicht mehr der Fall. Diese Neuerung kommt zukünftig vor allem jenen zugute, für die aufgrund ihrer finanziellen Situation eine Zahlung von mehreren kleinen Beträgen leichter zu stemmen ist.” (red)

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