Neue Versicherung für Fuhrparkleiter
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MOBILITY BUSINESS Redaktion 21.06.2018

Neue Versicherung für Fuhrparkleiter

Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement (FPM) bringt innovative Versicherungslösung für Fuhrparkleiter auf den heimischen Markt.

WIEN. Allgemein gilt, dass ein Unternehmer für den eigenen Fuhrpark verantwortlich ist und bei Rechtsverletzungen der Mitarbeiter („Erfüllungsgehilfe“) haftet. Dabei kommen unterschiedliche Gesetze, wie etwa das Strafrecht, das Verkehrsrecht oder das Versicherungsrecht, zur Anwendung; diese nehmen den Unternehmer als Fahrzeughalter oder -betreiber oder als Arbeitgeber in die Pflicht.

Der Unternehmer selbst kann diese gesetzlichen Pflichten an einen Dritten – den Fuhrparkleiter – delegieren. So können beispielsweise die Halterhaftung, Unfallverhütungsvorschriften, Ladungssicherung, Überprüfung der Lenkberechtigungen, Überlassungsverträge, Lenk- sowie Ruhezeiten und vieles mehr teilweise vom Unternehmer auf den Fuhrparkleiter übertragen werden.

Aufgrund der Vielzahl an Gesetzen und Regelungen kann es in der Praxis leider sehr schnell zu Vergehen kommen, die von einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden. Raiffeisen-Leasing FPM bietet daher nun über einen Versicherungspartner als einziger Fuhrparkmanager Österreichs eine spezielle Fuhrparkleiterversicherung an, die Unternehmer und Fuhrparkleiter entlasten kann.

„Wir haben durch die täglichen Gespräche mit unseren Fuhrparkkunden erkannt, dass der Bedarf nach einer speziellen Versicherungslösung beziehungsweise Absicherung gegeben ist. Mit der neuen Fuhrparkleiterversicherung bringen wir gemeinsam mit einem Versicherungspartner eine innovative Versicherungslösung auf den heimischen Markt, auf die Fuhrparkleiter schon lange gewartet haben“, sagt Renato Eggner, Geschäftsführer von Raiffeisen-Leasing FPM. (jz)

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