Uber verzeichnet herbe Niederlage bei Handelsgericht Wien
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Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth
MOBILITY BUSINESS Redaktion 24.07.2018

Uber verzeichnet herbe Niederlage bei Handelsgericht Wien

Das Handelsgericht Wien geht weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittelt.

WIEN. Unter Federführung von Verfahrensrechtsexperten Dieter Heine konnte das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, die von Uber gegen die Taxi 40100 Gruppe beim Handelsgericht Wien beantragt wurde, erfolgreich abwehren.

In einer weiteren Etappe in Sachen Uber gegen Taxi hat das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team einen neuerlichen Sieg errungen: UBER blitzt mit einem EV-Antrag beim Handelsgericht Wien ab. Dieser zielte darauf ab, der Taxi 40100 Gruppe zu verbieten, Beweise zur Durchsetzung der gegen Uber im April 2018 erlassenen EV zu sammeln. Nach dieser ist die Vermittlung von Taxifahrten an Mietwagenunternehmen über die Uber-App zu unterlassen. Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einzustehen hat.

"Wir sind höchst erfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts Wien“, so der zuständige Vavrovsky Heine Marth Partner Dieter Heine. „Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert – ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt.“

„Uber ist mit dem Vorhaben, die Durchsetzung der im April erlassenen Einstweiligen Verfügung zu verhindern, massiv gescheitert“, so Dieter Heine weiter. „Wir konnten binnen kürzester Zeit umfangreiches Beweismaterial beibringen, das belegt, dass das von Uber betriebene Vermittlungssystem rechtswidrig ist.“ (red)

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