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Das neue Schweizer Datenschutzgesetz: Was nun? Was gilt es zu beachten?

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Erstellt von Siegfried Stepke on 10/05/2021

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz: Was nun? Was gilt es zu beachten?

Die Schweiz revidiert das neue Schweizer Datenschutzgesetz. Neben Ähnlichkeiten enthält es auch grundsätzliche Unterschiede zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen und Marketer müssen darauf reagieren. Die Verankerung von Consent Management in die Unternehmensstrategie ermöglicht Vertrauensbildung mit KundInnen und Vorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmern.Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) wurde nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsprozess Ende September 2020 vom Schweizer Parlament revidiert. Es soll bis 2022 ohne Übergangsfrist in Kraft treten.

Das neue DSG führt zu Angleichungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weicht aber auch neben bloßen Begrifflichkeiten, wie etwa “Personendaten” statt “Personenbezogenen Daten”, in wichtigen Punkten von dieser ab. Anders als in der DSGVO bleibt nach wie vor der Grundsatz “Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt” erhalten. Das bedeutet, dass ein Opt-Out vorgesehen ist und vorerst keine, mit Ausnahmen, explizite Einwilligung notwendig sein wird.

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