Sie sind hier

Datenweitergabe von Inhalten Dritter – wer haftet?

10
0
Erstellt von Siegfried Stepke on 26/08/2020

Datenweitergabe von Inhalten Dritter – wer haftet?

Gefühlt alle WebseitenbetreiberInnen benutzen Inhalte von Dritten. Von Google Fonts, Google Maps und YouTube Videos bis hin zu Social Media Plugins wie dem Facebook “Like”-Button. Doch wie sieht das Ganze datenschutzrechtlich aus und wer haftet im Fall der Fälle? Wir gehen der Sache auf den Grund.

Die Gründe für den starken Einsatz der Inhalte Dritter sind klar: 

• Die Inhalte sind einfach und schnell einzupflegen.

  • • Es ist fast kein Programmieraufwand für teilweise recht komplexe Inhalte nötig.
  •  
  • • Sie verbrauchen wenig Ressourcen der Seite. Dadurch wird die Webseite schneller geladen.
  •  
  • • Durch das schnellere Laden der Seite erhält man einen positiven Effekt auf die Suchmaschinenoptimierung.
  •  
  • • Die Inhalte Dritter sind technisch und optisch schon optimiert, sodass eine eigene Entwicklung solcher Inhalte meist zu aufwändig und dadurch nicht rentabel wäre.
  •  
  • • In den meisten Fällen sind diese Inhalte kostenfrei nutzbar.

 

Und gerade beim letzten Punkt der Vorteile sollten sich die meisten denken: “Doch wo ist hier der Haken?”. Natürlich stellen Google, Facebook und Co. ihre Inhalte nicht völlig ohne Eigennutzen bzw. ohne Kosten zur Verfügung: Über die zur Verfügung gestellten Inhalte werden Daten der Webseite-UserInnen gesammelt, mit denen wiederum individuell abgestimmte Werbung geschalten werden kann – das Hauptgeschäft von Google, Facebook und Co.
 

Welche Möglichkeiten es gibt, Inhalte Dritter einzupflegen und wie das aus datenschutzrechtlicher Sicht aussieht - lest ihr hier!