Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen (AGBW)
2. Maßgeblich für den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag sind die Auftragsbestätigung, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils letztgültigen Fassung. In ihrer Wirksamkeit gehen zunächst die ausdrücklichen Regelungen in der Auftragsbestätigung und in weiterer Folge in der Anzeigenpreisliste den Bestimmungen der AGB vor.
3. Der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln gilt als zustande gekommen, wenn der Verlag gegenüber dem Kunden den Auftrag nachweisbar schriftlich bestätigt und dieser durch den Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich widersprochen wird.
4. Die Kommunikation per Email wird neben eingeschriebenem Brief und Fax beiderseitig als Kommunikationsmittel im Sinne der Schriftlichkeit anerkannt. Erklärungen des Kunden gegenüber dem Verlag sind an die Emailadresse [email protected] zu richten.
5. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und elektronische Werbeformen, aber auch einzelne Werbemittel innerhalb eines Rahmenauftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für derartige abgelehnte Aufträge besteht kein Entgeltanspruch des Verlages.
7. Die Aufnahme von Anzeigen oder elektronische Werbeformen in bestimmte Ausgaben, zu bestimmten Zeitpunkten oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich und nicht bloß unverbindlich festgelegt und vom Verlag schriftlich bestätigt wurde. Dem Verlag bleibt es vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen, ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers, aber auch ohne Entgeltanspruch des Verlages zurückzutreten.
8. Konkurrenzklauseln, wonach es dem Verlag untersagt ist, auch für Mitbewerber des Kunden tätig zu werden, dürfen von den Mitarbeitern des Verlages nicht vereinbart werden. Solche Klauseln sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Geschäftsführer des Verlags schriftlich bestätigt werden.
9. Textanzeigen und solche Werbeformen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige", „Promotion“ oder„Advertorial“ kenntlich gemacht.
10. Anzeigentexte, Grafiken und elektronische Werbemittel sind spätestens zum angegebenen Anzeigenschluss zur Verfügung zu stellen. Sie sind in digitaler Form an die Emailadresse [email protected] zu übermitteln, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vorgangsweise vereinbart wird. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen oder elektronischen Werbemittel werden die allfällig dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
11. Der Verlag nimmt keine urheberrechtliche Prüfung des ihm übermittelten Text- und Bildmaterials vor. Der Kunde erklärt, nicht in die Urheberrechte anderer Personen einzugreifen und verpflichtet sich ausdrücklich, den Verlag für alle Ansprüche Dritter aus solchen Titeln vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Kunde garantiert dem Verlag weiters, dass die Werbemittel gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden inhaltlichen Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
12. Der Verlag gewährleistet bei Zurverfügungstellung geeigneter Druckunterlagen die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Farbabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet und können zu keinen Ersatzansprüchen gegen den Verlag führen. Bei Feststellung ungeeigneter oder beschädigter Druckunterlagen durch den Verlag wird der Auftraggeber umgehend informiert und zur Verbesserung eingeladen.
13. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf die Schaltung einer Ersatzanzeige. Wenn dies nicht möglich ist, hat er Anspruch auf aliquote Entgeltminderung, aber nur in jenem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige tatsächlich beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen, welcher Art auch immer, sind für den Verlag ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Gewinnentgang oder auf Ersatz allfällig zusätzlich entstehender Kosten.
14. Der Verlag sichert keinen bestimmten Erfolg der vom Kunden geschalteten Werbemittel zu. Die Mitarbeiter des Verlages sind nicht berechtigt, derartige Zusicherungen abzugeben.
15. Der Verlag ist ermächtigt, insoweit es nicht einer ausdrücklichen Weisung des Kunden zuwiderläuft, drucktechnisch notwendige oder vorteilhafte Änderungen an Inhalt und Aufmachung des Inserats vorzunehmen. Anzeigen, die aufgrund Layout-, Text-und/oder Satzvorschriften des Auftraggebers die vereinbarte Größe überschreiten, werden nach ihrer tatsächlichen Größe in Rechnung gestellt, sofern eine Rücksprache mit dem Auftraggeber aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit des Verlags liegen, nicht zustande kommt.
16. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
17. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
18. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung der Richtigkeit der zugesendeten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlags genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
19. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen oder elektronischen Werbemitteln endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung. Vom Kunden nicht zurückgeforderte Werbemittel werden im Ermessen des Verlages danach vernichtet.
20. Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Werbemittels bei sonstigem Verfall schriftlich geltend zu machen.
21. Der Kunde erhält auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
22. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden.
23. Der Verlag ist bei Zahlungsverzug jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent fällig. Alle Mahn- und Inkassospesen und allfällige Kosten der Rechtsverfolgung sind zu ersetzen.
25. Die Stornierung eines abgeschlossenen Anzeigenauftrages ist nur dann möglich, wenn dies gesondert in der Auftragsbestätigung oder mit einem sonstigen Schriftstück vereinbart wird. Bei Stornierung eines Auftrages bzw. nicht rechtzeitigem Einlangen von Druckunterlagen wird der volle Preis für die vereinbarte(n) Anzeige(n) berechnet. Die Verschiebung vereinbarter Erscheinungstermine ist bis zu einer Woche vor dem geplanten Erscheinungstermin möglich, wobei dies schriftlich per Mail an [email protected] zu erfolgen hat. Die Verschiebung von vereinbarten Erscheinungsterminen hat jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Zahlungsziel und damit die Fälligkeit der Rechnung. Bezahlte und trotzdem vom Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen gelten nach 18 Monaten ab Zahlungsdatum als verjährt.
26. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 60 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
27. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe in der Auftragsbestätigung zugesichert ist und diese um mehr als 20 Prozent sinkt.
28. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
29. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Gültig ab 1. Jänner 2014