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Kostenersatz Beim Fixkosten­zuschuss II wurden die förderbaren Fixkosten erweitert. Das ist besonders wichtig für Branchen wie etwa Reise­büros oder die Busbranche.

Redaktion 27.11.2020

Hilfe auch für die Reisebüros

Neue Staatshilfen beschlossen; auch frustrierte Aufwendungen und solche für Personal inkludiert.

WIEN. Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen können seit Montag dieser Woche für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten beantragen. Pro Unternehmen sind bis zu 800.000 € Unterstützung möglich.

Komplizierte Berechnung

Eine weitere Corona-Hilfe stellt für Unternehmen bis zu drei Mio. € Zuschuss bereit, wenn ihre Fixkosten nicht von den Gewinnen oder anderen Geldflüssen gedeckt sind. Bis zu 70% dieser ungedeckten Fixkosten können abgegolten werden. Die Berechnung dieser neuen Hilfe ist allerdings kompliziert, da dazu die Verluste in der Periode bekannt sein oder geschätzt werden müssen. Die genaue Umsetzung wird erst erarbeitet, Finanzminister Gernot Blümel hofft, dass die neue Maßnahme ab Dezember beantragt werden kann.

Abgesehen vom Fixkostenzuschuss kann auch der Umsatzersatz für Unternehmen, die im zweiten Lockdown zusperren mussten, beantragt werden.

Erhalt des Mindestbetriebs

„Diese Maßnahme ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen”, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

Beim Fixkostenzuschuss II wurden die förderbaren Fixkosten erweitert. So können jetzt etwa auch frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebs notwendig sind, geltend gemacht werden. Das ist besonders wichtig für Branchen wie etwa Reise­büros oder die Busbranche. (APA/red)

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