WIEN. Am 25. Mai 2018 tritt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Bei Verfehlungen drohen drastische Bußgelder:
Die Strafzahlungen können bis zu 800 Mal höher sein als bisherige Strafsummen und bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes ausmachen. Die Mehrheit der Unternehmen in Österreich hat den Handlungsbedarf erkannt, Maßnahmen werden aber bisher nur zögerlich umgesetzt, zeigt das EY-Trendbarometer: Knapp die Hälfte der befragten Unternehmen hat noch keine internen Vorgaben bezüglich Datenschutz. 80% der Studienteilnehmer geben an, im eigenen Unternehmen nicht genügend Ressourcen für den Datenschutz zu haben. (rk)