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Redaktion 25.02.2022

Sparen Sie sich Frust bei der Betriebsübernahme

Unternehmensberaterin und WKO-Sprecherin Claudia Strohmaier zeigt Ihnen, wie man’s richtig macht.

••• Von Reinhard Krémer

WIEN. Immer mehr Menschen krempeln ihr Leben im Zuge der Pandemie um und wollen sich selbst verwirklichen. So ist etwa die Zahl der Neugründungen im Jahr 2021 um sechs Prozent auf mehr als 35.000 gestiegen.

Andere hingegen wollen ihr Unternehmen aufgeben. „Neue Eigentümer haben derzeit sehr gute Chancen, mittels frischer Ideen bei etablierten Betrieben neu durchzustarten. Derzeit gibt es in Wien pro Übernahme sogar bis zu 6.000 Euro Förderung”, sagt Claudia Strohmaier, Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung in der Wirtschaftskammer Wien.

Rascher Start möglich

Während bei Neugründungen viel Zeit und Energie in den Aufbau des Kunden- und Mitarbeiterstocks sowie der Etablierung einer Marke investiert werden müssen, sind bei Betriebsübernahmen vielfach sogar bereits der Lagerbestand und alle Betriebsanlagegenehmigungen vorhanden.

Dadurch kann sehr rasch der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Allerdings gilt es, bei Übernahmen einige wichtige Punkte zu beachten. Hier fünf Tipps von der langjährigen Unternehmensberaterin und Berufsgruppensprecherin in der Wirtschaftskammer Wien, Claudia Strohmaier.

Investitionsrückstau

„Unlängst hegte eine Klientin Pläne für die Neugründung eines Spezialwarengeschäfts in Wien. Die bevorzugte Lage war allerdings teuer und der Bedarf in dieser Gegend noch wenig erforscht. Eine Betriebsübernahme erwies sich dann als bessere Option”, so Strohmaier. Nahtlos dort weiterzumachen, wo der Vorbesitzer aufgehört hat, ist aber generell keine gute Idee. Vor allem bei pensionsbedingten Geschäftsaufgaben wurde oftmals schon seit Jahren nichts mehr investiert; die anstehenden Renovierungen müssen daher im Businessplan realistisch einkalkuliert werden.

Bilanzdaten abgleichen

Wer ein volles Lager übernimmt, spart Zeit und kann relativ rasch mit dem Verkauf beginnen. Vor der Übernahme empfiehlt sich aber eine Inventur, um das in der Bilanz ausgewiesene Umlaufvermögen mit den tatsächlich vorhandenen Waren abzugleichen – nicht nur, was die Quantität betrifft, sondern auch die Bewertung der Qualität. Hier hat es in der Praxis schon so manche Überraschung gegeben, wobei eine solche Vorgangsweise unter redlichen Geschäftsleuten natürlich nicht passieren sollte.

Mitarbeiter-Verpflichtungen

Erfahrene Mitarbeiter können von unschätzbarem Vorteil sein: Sie kennen die Kunden, die Abläufe und haben zu den Vorbesitzern oft auch eine emotionale Bindung aufgebaut.

Die Nachfolger sind zuweilen aber gänzlich andere Charaktere. Trennungen sind zwar unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen möglich, bei Fortführung der Arbeitsverhältnisse übernehmen die Nachfolger gemäß Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz aber auch gewisse Verpflichtungen bei Betriebsübergängen.

Förderung & Kaufpreis

Erfragt werden sollte beispielsweise auch, ob es karenzierte Personen gibt. In der Bilanz wiederum ist ersichtlich, ob Rückstellungen für Ansprüche aus der „Abfertigung Alt” für langjährige Mitarbeiter gebildet wurden. Vor allem zu Beginn der Übernahme müssen Selbstständige oft jeden Euro dreimal umdrehen. Daher sollte jede Fördermöglichkeit geprüft und die Bedingungen dafür penibel eingehalten werden.

Sollte der zu übernehmende Betrieb nicht länger als sechs Monate geschlossen gewesen sein und der Standort in Wien liegen, können Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien bei Betriebsübernahmen derzeit sogar bis zu 6.000 € Zuschuss erhalten. Die tatsächliche Höhe ist vom Kaufpreis abhängig und wird in zwei gleichen Teilbeträgen ausbezahlt; nähere Auskünfte dazu gibt es bei den Wiener Unternehmensberatern.

Falle Geschäftsplanung

Der Businessplan der Vorgänger mag noch so gut gewesen sein, die Nachfolger brauchen auf jeden Fall einen neuen – auch dann, wenn die Geschäfte vorerst wie bisher weiterlaufen laufen sollten. „Tabus darf es keine geben. Angefangen vom Produktsortiment bis zu den Lieferantenbeziehungen, muss alles auf den Prüfstand gestellt werden. Die Finanzierungsstruktur wird naturgemäß sogar eine gänzlich andere sein, und auch die angepeilten Ziele müssen adaptiert und im gemeinsamen Gespräch festgelegt und laufend evaluiert werden”, so die Berufsgruppensprecherin.

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