••• Von Martin Rümmele
WIEN. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hegt schwere Bedenken gegen die von der türkis-blauen Bundesregierung geplante Kassenreform. In einer am Dienstag veröffentlichten, 62-seitigen Begutachtungsstellungnahme wird die Umwandlung zum Dachverband, das Rotationsprinzip beim Vorsitz oder der Entzug von Geldmitteln kritisiert und auf „verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen” verwiesen.
„Reduktion von Geldmitteln”
Wörtlich heißt es: „Die Reduktion der dem öffentlichen Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden Geldmittel, die Reduktion der Aufgaben des Dachverbands, die Dezimierung der Anzahl der hochqualifizierten und engagierten Mitarbeiter sowie die ständig wechselnde Leitung des Dachverbands durch das Rotationsprinzip führen zu einer maßgeblichen Schwächung des Gesamtsystems der sozialen Sicherheit. Die vorgesehene übermäßige Staatsaufsicht ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Selbstverwaltung.” Befürchtet wird, dass durch den reduzierten Dachverband der Ansprechpartner für Politik und Behörden verloren geht. Die Übertragung der Beitragsprüfung zur Finanz sieht der Hauptverband nicht nur im Widerspruch zum verfassungsmäßig verankerten Selbstverwaltungsprinzip, sondern auch als ineffizient und „überbürokratisch”.
Lob und Kritik von IHS
Das Institut für Höhere Studien (IHS) wiederum kann der geplanten Sozialversicherungsreform einiges Positives abgewinnen, sieht aber auch eine Menge Kritikpunkte. Dazu gehört etwa die weitere berufsständische Trennung, wie Experte Thomas Czypionka am Montag vor Journalisten ausführte. In den Gremien werde es zu einer Machtverschiebung Richtung ÖVP und Dienstgeber kommen. Die Grenzen zwischen Angestellten, Beamten und Selbstständigen müssten aufgehoben werden können, wie dies international längst Standard sei. Auch die finanziell privilegierten Krankenfürsorgeanstalten der Länder hätten einbezogen werden müssen. Nun drohten sogar ungleichere Leistungen für die Patienten, weil durch den schwächeren neuen Dachverband die bisherige ausgleichende Wirkung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger wegfalle. Kritisch sieht Czypionka, dass weiter kein Risikostrukturausgleich vorgesehen ist, was Bundesländer benachteiligt, die etwa viele Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher unter ihren Versicherten haben. Wie dabei gleiche Leistungen für alle gewährleistet werden könnten, sei unklar.