HEALTH ECONOMY
© OÖGKK/Peter Christian Mayr

Zentrum OÖ-Generaldirektorin Andrea Wesenauer und Obmann Albert Maringer eröffneten erst kürzlich ein Primärversorgungszentrum in Enns.

Martin Rümmele 28.04.2017

Reform fix: Jetzt kommen neue Gesundheitszentren

Das Gesetz zur Primärversorgung steht. Auf Enns, Wien und Mariazell sollen mehr als 70 Zentren folgen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Nach jahrelangen Verhandlungen hat Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) den Gesetzesentwurf für die medizinische Primärversorgung in Begutachtung geschickt. Der mit der ÖVP abgestimmte Entwurf orientiert sich über weite Strecken an dem Referentenentwurf vom Februar, den die Ärztekammer abgelehnt hat. Er kommt der Standesvertretung aber auch entgegen. Diese signalisiert jetzt – nach den geschlagenen Kammerwahlen – Zustimmung.

Beschluss vor dem Sommer

Ziel ist ein Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer. Bis 2021 soll es zumindest 75 Primärversorgungseinrichtungen geben. Eine solche hat aus einem Kernteam aus Allgemeinmedizinern und Pflegekräften zu bestehen, auch Kinderfachärzte können Teil davon sein. Orts- und bedarfsabhängig können Angehörige von Sozial- und Gesundheitsberufen wie Therapeuten, Ernährungsberater „verbindlich und strukturiert eingebunden werden”, heißt es im Entwurf. Das soll die Teamarbeit zwischen den Ärzten und mit anderen Gesundheitsberufen fördern.

Festgehalten ist, dass eine Primärversorgungseinheit entweder an einem Standort oder als Netzwerk organisiert sein kann, wobei Netzwerke eher in ländlichen Gebieten zum Tragen kommen werden, wie es in den Erläuterungen heißt. An einem Standort kann sie als Gruppenpraxis oder als selbstständiges Ambulatoriums geführt werden.
Genau definiert werden auch die Anforderungen; gefordert werden etwa eine wohnortnahe Versorgung und eine gute Erreichbarkeit. Auch „bedarfsgerechte Öffnungszeiten jedenfalls von Montag bis Freitag, einschließlich der Tagesrandzeiten”, sind erforderlich. ­Telemedizinische Dienste sind einzubinden, Hausbesuche zu gewährleisten.
Bei der Auswahl der Bewerber wird bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt. Der Befürchtung einer Verdrängung der Hausärzte begegnet der Entwurf: Die örtliche Gebietskrankenkasse habe zunächst ihre Vertragsärzte einzuladen. Der Sorge vor einem Einstieg von Großkonzernen wird nun Rechnung getragen: Gesellschafter dürfen nur gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, Kranken­versicherungsträger oder Gebietskörperschaften sein.

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