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© Daniel Hinterramskogler

Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA

Redaktion 23.05.2019

Ausweispflicht wirkungslos gegen Hate Speech

ISPA kritisiert Entwurf zum Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz scharf, sieht die Maßnahmen als unverhältnismäßig an und warnt vor Reputationsverlust und desaströsen Auswirkungen auf Demokratie und Meinungsfreiheit.

WIEN. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass betroffene Onlineforen Namen und Adressen ihrer User speichern und aufbewahren müssen. Dies soll es erleichtern, Verfasserinnen und Verfasser von rechtlich fragwürdigen Postings schneller auszuforschen und – sofern in diesen üble Nachrede, Beleidigungen oder Ehrverletzungen enthalten sind – rechtlich belangen zu können. Da der Großteil derartiger Postings unter Klarnamen veröffentlicht wird, schätzen Expertinnen und Experten die Wirksamkeit der Maßnahme als sehr gering ein. „Wenn es offensichtlich ist, dass das vorgegebene Ziel weder notwendig ist noch erfüllt werden kann, dann stellt sich die Frage, wozu das Gesetz eigentlich dienen soll. Derartige Datensammlungen über die Bevölkerung werden nicht dazu beitragen, Österreich zu einem kleinen Silicon Valley, sondern eher zu einem kleinen Abbild Chinas im Herzen Europas zu machen“, kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA das Gesetzesvorhaben in aller Deutlichkeit.

Entwurf völlig unschlüssig
Der Gesetzesentwurf weist zudem auch eine Vielzahl inhaltlicher und formaler Schwächen auf. Die Anforderungen an die Onlineforen sind widersprüchlich und unklar. Wie die technische Umsetzung aussehen soll, erschließt sich nicht, wodurch auch Datenschutzfragen offen bleiben. Darüber hinaus ist der vorliegende Entwurf mit europäischen Rechtsgrundsätzen unvereinbar, verstößt er doch gegen das Datensparsamkeitsprinzip der Datenschutzgrundverordnung und ähnelt der bereits mehrfach vom europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung. „Wir würden erwarten, dass sich die österreichische Regierung an europäisches Recht hält und dass sie das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger respektiert“, so Schubert.

Imageschaden für Tourismus-, Kongress- und Kulturland Österreich
Obwohl das Gesetz für auf Österreich ausgerichtete Onlineforen gelten soll, ist nicht klar, wie internationale Plattformen mit der Regelung umgehen werden. Denkbar wäre es, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, die den Standort „Österreich“ übermitteln, erst nach erfolgter Registrierung und Authentifizierung posten können. „Touristinnen und Touristen, aber auch Personen, die an Kulturveranstaltungen oder Kongressen teilnehmen, würde dieses Gesetz ebenfalls treffen und deren Freiheit einschränken. Wer Österreich bisher als progressives und freies Land geschätzt und besucht hat, wird sich in Anbetracht derartiger Maßnahmen überlegen, weiterhin zu kommen“, fügt Schubert hinzu. Ein weiteres Opfer der Unbedarftheit dieses Gesetzesentwurfs sind auch Online-Communities wie Wikipedia Österreich. „Das historisch einzigartige Projekt zur Dokumentation und Weitergabe von Wissen darf nicht durch diese gleichermaßen nutz- wie wirkungslose Maßnahme geschädigt werden“, fordert Schubert.

Bessere Maßnahmen
Während die Abschaffung von Anonymität im Internet nicht zu einer verbesserten Netzkultur führen wird, zeigen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zur Förderung von Medienkompetenz klare Wirkung. Es braucht keine neuen Gesetze, sondern Aufklärungsarbeit und die beständige Weiterentwicklung der Meldemechanismen. Das bestehende Meldesystem funktioniert in vielen Bereichen bereits gut, es bedarf jedoch klar weiterer Verbesserungen. Als besonders wertvoll bei der Eindämmung von Hasspostings haben sich sogenannte Flagging-Partnerschaften z. B. zwischen den Plattformen und NGOs herausgestellt. Dabei werden deren Meldungen in einem beschleunigten Verfahren behandelt, was zu einer umgehenden Entfernung sowie einer effizienten Verfolgung illegaler Inhalte führt.  (red)

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