MARKETING & MEDIA
© Helmut Mitter

Günter Thumser.

Redaktion 10.11.2020

Branche in Aufruhr

Drohende Einschränkungen in der Bewerbung von Lebensmitteln: Kinderprogramm soll für eine Zielgruppe unter 18 definiert werden.

WIEN. Die Zukunft der Werbung für bestimmte Lebensmittel, die aus Sicht der Politik ungesund für die Konsumenten sind, ist ungewiss. Im schlimmsten Falle droht ein Werbeverbot für Süßgetränke und Co für die Zielgruppe der bis 18-Jährigen.

Konkret geht es um die Stellungnahme des grün geführten Sozialministeriums im Zuge des Begutachtungsverfahrens für den von der Bundesregierung ausgeschickten Gesetzesentwurf zur Überarbeitung der seit 2012 geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-RL), die Österreich so wie alle anderen EU-Länder in nationales Recht umsetzen muss.
 
Die Mediendienste-Richtlinie ist nicht das Problem, aber wie es scheint, die von einigen gewünschte Verschärfung, wenn es um die Frage geht, für welche Lebensmittel überhaupt noch im Umfeld von Kindersendungen geworben werden darf. Das Problem dabei: Die Zielgruppe für Kindersendungen soll künftig nicht nur Kinder bis sieben sein, sondern Menschen bis 18 einschließen, so der Wunsch aus dem Sozialministerium. In der Stellungnahme heißt es konkret: "Um den Zielsetzungen des § 33 Abs. 3a KOG nachkommen zu können, muss sich die Beschränkung audiovisueller kommerzieller Kommunikation auf die Bandbreite des Medienkonsums Minderjähriger in seiner ganzen Vielfalt beziehen."

Bereits der Entwurf der Bundesregierung ging über die von Brüssel beschlossenen Maßnahmen hinaus, nun drohen, geht es nach der Stellungnahme aus dem Sozialministerium, weitreichende Werbebeschränkungen, die auf viele Branchen Auswirkungen hätten.

Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbands, spricht von einem „Super-Gau“. Denn: Die Beurteilung, für welche Lebensmittel künftig Werbung im Umfeld von Kindersendungen verboten sein könnte, basiert auf dem sogenannten Nährwertprofil. Ist das jeweilige Lebensmittel über bestimmten Grenzwerten, könnte ein Werbeverbot drohen.

Thumser warnt davor, dass diese Grenzwerte so streng festgelegt werden könnten, dass es am Ende werbetechnisch nicht nur Süßspeisen und Süßgetränken an den Kragen geht, sondern etwa auch der ganz gewöhnlichen Milch, da ihr Lactosewert etwa über dem angedachten Grenzwert zu liegen käme.

Die Branche selbst lehnt solche Verbote generell ab und möchte weiter auf Selbstbeschränkungen setzen. (red)

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