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© D.A.S./ Foto Wilke

Vorstandsvorsitzender Johannes Loinger

Redaktion 23.09.2019

D.A.S.: Politische Meinungsäußerungen können heikel sein

Kurz vor der österreichischen Nationalratswahl finden sich in den sozialen Netzwerken viele Kommentare von Privatpersonen zu politischen Themen.

WIEN. Die D.A.S. Rechtsschutz AG erklärt, dass politisches Engagement in der Privatzeit zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen kann. Die Frage nach der politischen Gesinnung ist bei Vorstellungsgesprächen tabu, außer man bewirbt sich für eine Partei oder Gewerkschaft. Mitarbeiter haben Treuepflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, die auch außerhalb des Arbeitsplatzes gelten.
Die österreichische Nationalratswahl steht bevor und der Wahlkampf hat seinen Höhepunkt erreicht. Viele Österreicherinnen und Österreicher posten in den sozialen Netzwerken und Internetforen ihre politische Meinung öffentlich.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen Postings im Internet
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dessen muss man sich im Klaren sein, bevor man als Arbeitnehmer seine politische Meinung online verbreitet. Vor allem Beschimpfungen oder Hasspostings können weitreichende Folgen haben und sind absolut tabu“, warnt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann außerdem in Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen. „Das passiert vor allem dann, wenn das Unternehmen mit dem politischen Posting seines Mitarbeiters in Verbindung gebracht wird. Etwa weil sich der Mitarbeiter mit einem Politiker ablichten lässt und dabei ein T-Shirt mit dem Firmenlogo trägt“, so Loinger.

Politische Ausrichtung darf nur in Ausnahmefällen bei Bewerbungsgespräch Thema sein
Grundsätzlich ist die Frage nach der persönlichen, politischen Einstellung bei einem Vorstellungsgespräch unzulässig – allerdings gibt es Ausnahmen. „Bei sogenannten Tendenzbetrieben, wie etwa politischen Parteien oder Gewerkschaften darf nachgefragt werden“, erklärt Johannes Loinger. „Denn hier spielt es eine Rolle, welche politische Gesinnung nach außen hin repräsentiert wird.“
Treuepflichten des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen
Jeden Mitarbeiter trifft eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber, die auch außerhalb des Arbeitsplatzes gilt. Arbeitnehmer müssen demnach private Angelegenheiten im Interesse des Arbeitgebers gestalten. „Die Treuepflicht darf aber nicht zu weit ausgelegt werden, da sonst die Persönlichkeitsrechte stark beschnitten würden. Im Normalfall ist es daher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter in seiner Freizeit politisch aktiv wird und als Wahlhelfer Parteiwerbung öffentlich verteilt oder seine politische Meinung äußert“, so der CEO.

Politische Betätigung in der Freizeit mit Einschränkungen erlaubt
Ob Mitarbeiter in ihrer Freizeit politisch aktiv werden dürfen oder nicht, hängt sowohl von der Branche als auch von ihrer Funktion ab. Je höher ein Arbeitnehmer in der Unternehmensebene tätig ist, desto mehr Einschränkungen muss dieser dulden. Für Personen, die für eine Gewerkschaft oder für eine Partei arbeiten gelten andere Regeln. In diesen Fällen wird es sogar erwünscht sein, dass man sich in der Freizeit politisch engagiert.

Ob politische Werbung in einem Unternehmen gemacht werden darf, kann jedes Unternehmen selbst bestimmen. Arbeitsstätten können mittels Dienstvertrag als politisch neutrale Orte definiert werden. „In solchen Firmen ist es dann beispielsweise nicht erlaubt, Wahlwerbung zu machen“, weiß der Vorstandsvorsitzende.

Keine Verpflichtung für politische Handlungen
Im Normalfall können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern auch nicht verlangen, dass diese politisch aktiv werden. Das würde die Achtung des Privatlebens verletzten. „Anders sieht es aber aus, wenn das politische Engagement zum beruflichen Betätigungsfeld gehört“, weiß Loinger. Auch für Fotos, auf denen Mitarbeiter gemeinsam mit Politikern abgelichtet werden, müssen die Abgelichteten im Vorfeld ihre Zustimmung erteilen. (red)
 

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