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Erik Kastner, Opus Marketing - Forderung nach bundeseinheitlichem Veranstaltungsgesetz.

Redaktion 05.06.2018

Einheitliches Veranstaltungsgesetz

Forderung nach Vereinfachung.

WIEN. Die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe fordert neuerlich eine Vereinfachung der Veranstaltungsgesetze. Die Eventbranche kritisiert seit Jahren die Unterschiede in den Veranstaltungsgesetzen der Bundesländer, wobei es dem Branchensprecher der Eventbranche, Erik Kastner, vor allem um Steigerung der Effizienz und Effektivität geht. Die Veranstaltungsbranche zählt mit rund 140.000 Arbeitsplätzen und einer Wertschöpfung von 8,9
Mrd. Euro auch zu einer der führenden Branchen. Daher ist die Forderung einer Erleichterung der Arbeitsprozesse nicht nur legitim, sondern ein Gebot der Stunde.

„Veranstaltungssicherheitsgesetze sind unverzichtbar und notwendig. Diese müssen jedoch dringend österreichweit vereinheitlicht werden. Eine Evaluierung der Ländergesetze auf Bundesebene ist unbedingt vorzunehmen“, fordert Erik Kastner. „Wenn Agenturen und Eventmanager von einem Kunden zB mit einer Road Show einerseits im Süden Wiens und andererseits im Raum Vösendorf (NÖ) beauftragt werden (Luftlinie ca. drei Kilometer), benötigen sie zwei verschiedene Anträge, haben viele verschiedene Ansprechpartner und damit einige Termine, Hürden und teilweise wirkliche Herausforderungen zu bewältigen. Das geht völlig am Sinn vorbei und der Kunde – speziell, wenn dieser aus dem Ausland kommt– versteht das gar nicht!“

Fachgruppe Freizeit-und Sportbetriebe erstellt Rohkonzept als Grundlage
„Wir wollen mit unserer Ausarbeitung und Empfehlung eines bundeseinheitlichen Veranstaltungsgesetzes endlich weg von der Diskussion hin zur Umsetzung. Wir sind uns bewusst, dass die Realisierung eines bundeseinheitlichen Veranstaltungsgesetzes einer Verfassungsänderung bedarf. Wir sehen in dieser Vereinheitlichung keinesfalls eine Option für eine Reduzierung der notwendigen Sicherheitsauflagen, sondern vor allem eine Arbeitserleichterung für die Event-Branche,“, sagt der Geschäftsführer und Jurist der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Wien, Klaus Christian Vögl. „Unter Vereinfachung verstehe ich nicht, dass Veranstaltungen etwa nicht mehr genehmigungspflichtig sein müssten. Das wäre kontraproduktiv und nicht im Sinne der Sicherheit für unsere Kunden und die Eventbesucher. Die neun verschiedenen Bewilligungsverfahren – mit teilweise mehreren unterschiedlichen Ansprechpartnern und Ansprechstellen – sind jedoch sehr aufwändig und daher nicht sinnvoll.

Eine einheitliche Regelung erhöht im Gegenteil die Sicherheit, weil die ‚Spielregeln‘ bekannt sind, mindert Interpretationsspielraum, schafft Rechtssicherheit“, unterstreicht auch Erik Kastner. Das Thema Sicherheit ist bei der Vereinheitlichung vorranging. Die Wirtschaftskammer nimmt daher dieses Thema sehr ernst und veranstaltet seit einigen Jahren Symposien für Veranstaltungssicherheit in den
Bundesländern.

Großveranstaltungen wie Opernball, Salzburger Festspiele oder Wien-Marathon benötigen hohe Sicherheitsvorkehrungen, ziehen aber sehr viele Menschen an und sind so für den Tourismus wichtige kommerzielle Ereignisse, daher ist eine Entbürokratisierung längst überfällig.

Einheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz
Ein großes Anliegen ist, dass alle Bundesländer ein einheitliches Veranstaltungssicherungsgesetz verantworten bzw. eine Harmonisierung der Vorschriften vollzogen wird. „Ein ohnehin dichtes Regelwerk mit neun ergänzenden unterschiedlichen Auslegungen schreckt immer mehr UnternehmerInnen in unserer Branche ab. Die Anpassung würde eine enorme Erleichterung für die Eventbranche und zugleich eine Erhöhung der Sicherheit bringen und dadurch würde auch weiter Bürokratie abgebaut werden“, betont Erik Kastner abschließend.
 (red)

In unserem Special am Freitag, 8. Juni 2018, dreht sich außerdem alles um Livemarketing.

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