WIEN. Eingereicht werden können alle möglichen Varianten von Wirtschaftsfilmen, angefangen von klassischen Imagefilmen, Beiträgen für die interne Kommunikation, Marketing-, Tourismus- oder Messefilmen, über TV-Produktionen mit Wirtschaftsbezug bis hin zu Online-Videos. Die eingereichten Wirtschaftsfilme dürfen maximal zwei Jahre alt sein und müssen von einem in Österreich gewerberechtlich befugten Filmproduzenten hergestellt worden sein. Teilnahmeberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten sowie Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
Die Einreichung zum wichtigsten Wirtschaftsfilmpreis Österreichs ist bis einschließlich dem 15. Februar über das Online-Einreichtool möglich. Aus allen Einreichungen ermittelt eine fachkundige Jury bis zu sechs Nominierungen, aus denen der Staatspreisträger gewählt wird. Neben dem Staatspreis und den Nominierungen kann die Jury ab dieser Ausgabe zusätzlich einen Sonderpreis für junge Filmproduzent/inn/en und einen Sonderpreis für das beste audiovisuelle Kommunikationskonzept im digitalen Raum vergeben. Die Staatspreisträger sowie die Nominierten und Sonderpreisträger werden am 11. April 2019 in der Sky Lounge der Wirtschaftskammer Österreich präsentiert und ausgezeichnet. (red)
Nähere Informationen zum Staatspreis Wirtschaftsfilm finden Sie auf www.staatspreisfilm.at.