BRÜSSEL. Tech-Konzerne könnten einem Dokument zufolge zur Zahlung von Gebühren für die EU-Kontrolle neuer Sorgfaltspflichten verpflichtet werden. Die Abgabe könnte bis zu 0,1 Prozent des jährlichen Nettogewinns sehr großer Online-Plattformen oder Suchmaschinen betragen, wie aus der von Reuters eingesehen Unterlage hervorgeht.
Die Summe solle sich daran orientieren, welche Kosten der Kommission schätzungsweise entstehen, wenn sie die Einhaltung neuer Auflagen nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) überwacht. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager rechnet einem Insider zufolge mit Einnahmen von 20 bis 30 Mio. € pro Jahr. Es wären die ersten Gebühren, die die Kommission erhebt.
Von der Zahlung ausgenommen werden dem Dokument zufolge gemeinnützige Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen. Damit dürften Seiten wie das Internet-Lexikon Wikipedia oder große Forschungseinrichtungen gemeint sein. Die EU-Kommission lehnte eine Stellungnahme ab.
Am 22. April 2022 ist die vierte Verhandlungsrunde zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament zum DSA geplant, die nach allgemeiner Erwartung zu einer Einigung führen dürfte. Das DSA soll laut der deutschen Bundesregierung die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile davon aktualisieren. Es sieht unter anderem einheitliche Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen vor. Das Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte soll künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Um die neuen Regeln durchzusetzen, dürften zahlreiche Experten gebraucht werden. (APA/Reuters)