LUXEMBURG. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro fällig. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß. In Österreich werden die Rundfunkgebühren weiterhin aufgrund des Vorhandenseins von Empfangseinrichtungen erhoben. (APA/AFP)
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