MARKETING & MEDIA
EuGH

Redaktion 21.10.2015

EuGH: Online-Zeitung kann auch audiovisueller Mediendienst sein

Verwaltungsgerichtshof muss Fall von "Tiroler Tageszeitung Online" und der Medienbehörde KommAustria klären.

Luxemburg/Brüssel. Eine Internetseite einer Tageszeitung mit Video-Material kann laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst eingestuft werden. Dies entschieden die EU-Richter am Mittwoch in einem Rechtsstreit (C-347/14) zwischen dem Betreiber der Internetadresse der "Tiroler Tageszeitung Online" und der Medienbehörde KommAustria.

 Die Regulierungsbehörde sieht einen anzeigepflichtigen Dienst darin, dass die Leser der Onlinezeitung (www.tt.com) über einen Link zu einer Subdomain gelangen, auf der zum Textangebot ergänzende Videos abgerufen werden können. Der Betreiber New Media Online GmbH aus Innsbruck hat den entsprechenden Bescheid gerichtlich angefochten. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen.

Entscheidend, ob das Video-Angebot einer Online-Zeitung unter die EU-Regelung über audiovisuelle Mediendienste fällt, ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, ob der Dienst in Inhalt und Funktion gegenüber dem journalistischen Textangebot eigenständig ist, und nicht nur eine Ergänzung darstellt.

Diese Beurteilung muss nunmehr vom Verwaltungsgerichtshofs vorgenommen werden. Der EuGH gelangte jedoch zu der Auffassung, dass im vorliegenden Fall nur wenige Presseartikel mit den fraglichen Videosequenzen verlinkt zu sein scheinen. Auch sei offenbar die Mehrheit der Videos unabhängig vom Abrufen der Artikel der elektronischen Ausgabe der Zeitung zugänglich und abrufbar. (APA)

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