MARKETING & MEDIA
Redaktion 20.04.2018

Feindortbestimmung

Als Aufsichtsratsmitglied hat man die Aufgabe, die ­Interessen seines Unternehmens zu vertreten – manche haben Probleme, das auch zu zeigen.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

 

WERTEVERNICHTUNG. Manche nennen es bereits die „Norbanisierung” der heimischen Medienpolitik und meinen damit die Aktivitäten des vom FPÖ-ORF-Aufsichtsrat geschickten Norbert Steger, die manche in der Intention an die Medienpolitik von Viktor Orban in Ungarn erinnert.

Steger möchte ja jene im ORF „entfernen”, die seiner Ansicht nach nicht das richtige Verhalten an den Tag legen. Und was richtig und was falsch ist, das meint derzeit die FPÖ bestimmen zu dürfen – der ÖVP-Medienminister hat ja mehrere Tage gebraucht, um zumindest zu einer Mäßigung der Worte aufzurufen; mehr war dazu vom größeren Koalitionspartner nicht zu hören.
Interessant und von vielen derzeit noch unbeachtet finde ich aber einen weiteren, nicht minder dramatischen Umstand, der mit der Attacke des FPÖ-Stiftungsrats gegen den ORF einhergeht.
Norbert Steger sitzt im obersten Aufsichtsgremium des ORF und hat quasi qua Funktion die Interessen des Senders auch zu vertreten – genau so steht es übrigens auch im ORF-Gesetz. Nach Vertretung der Interessen sehen seine öffentlichen Angriffe gegen den ORF und einzelne Mitarbeiter aber ganz und gar nicht aus – und deshalb an dieser Stelle ein Vergleich:
Man stelle sich vor, der Aufsichtsrat irgendeines anderen Unternehmens, welches rund eine Milliarde Euro Umsatz macht, äußert sich ähnlich kritisch bis negativ – und manche sagen sogar schädigend – in der Öffentlichkeit über das oberste Führungspersonal und die Mitarbeiter ‚seines' Unternehmens; man würde sich rasch dem Verdacht aussetzen, hier durch diese öffentlichen Äußerungen dem Unternehmen einen echten Schaden zuzufügen. Wäre das Unternehmen etwa an der Börse notiert, würde man dies vermutlich auch an einem Kursverfall erkennen.
Der beim ORF herbeigeführte Kursverfall ist vermutlich auch schon eingetreten, und zwar in der Wahrnehmung und Meinung der Gebührenzahler, die ja nicht anders können, als einen negativen Eindruck vom Unternehmen zu bekommen – in wessen Sinne das gut sein soll, weiß ich nicht.

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