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13.03.2015

Filmwirtschaft braucht mehr Geld

Gebühren Diskussion um Zweck für Rundfunkgebühren

Wien. 20% der ORF-Rundfunkgebühren sollen zweckgebunden in die Produktion von Spielfilmen, Dokus und Fernsehserien gehen. Das wünschen sich Österreichs Filmschaffende von der Politik, die gerade ein kleines Rundfunkpaket schnürt.

Im ORF warnt man wegen der Forderung vor einem Kahlschlag in Information und Sport sowie weiteren Personalpaketen und weist auf verfassungsrechtliche Bedenken hin.

Forderung nach Quote

„Es liegt auf der Hand, dass die gesetzliche Vorschreibung einer jährlichen fixen Quote für österreichische Filmproduzenten und österreichische Produktionen die Programmflexibilität und die wirtschaftliche Flexibilität des ORF erheblich einschränkt und somit gegen diese Auflage verstößt”, so der Verfassungsrechtsexperte Theodor Öhlinger. An die 107 Mio. € hat der ORF in den Jahren 2010 und 2011 am Höhepunkt der Gebührenrefundierung jeweils für österreichische Filme und Serien ausgegeben. Damals hatte der ORF für Gebührenbefreiungen im Jahr 50 Mio. Euro vom Bund ersetzt bekommen. Nach dem Ende der Refundierung hat sich dieser Wert im Vorjahr auf 86 Mio. € reduziert. Ein vom ORF in Auftrag gegebenes Gutachten von Theodor Öhlinger kommt indes zum Schluss, dass eine solche Quotierung verfassungsrechtliche Schranken überschreitet und auch unionsrechtlich bedenklich sei. Das Gutachten der Filmschaffenden bewege sich auf dünnem Eis, ist man deshalb im ORF überzeugt. (red)

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