WIEN. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat jetzt grünes Licht für eine neue Podcast-Förderung gegeben. Mit jährlich 500.000 € werden regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung künftig gefördert. Zudem sieht das von ÖVP und Grünen beantragte Medienpaket vor, die Fördertöpfe für private TV- und Radiosender sowie für nicht-kommerziellen Rundfunk um 5 Mio. € bzw. 1,25 Mio. € aufzustocken. Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, auch die Opposition begrüßte die neue Förderschiene.
Ebenfalls den Ausschuss passiert hat eine Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes. Derzeit ist es ausgeschlossen, dass Zeitungen und Zeitschriften, die von einer anderen Gebietskörperschaft Fördermittel erhalten, Publizistikförderung bekommen. Dieser Passus soll nun gestrichen werden. Auch über den aktuellen Volksgruppenbericht wird das Plenum beraten. Erneut keine Mehrheit erhielt hingegen ein Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe: Die Beratungen darüber wurden wie über zwei weitere Initiativen der Opposition vertagt.
Podcast-Förderung soll zu Belebung der heimischen Medienlandschaft beitragen
Verankert wird die Podcast-Förderung im KommAustria-Gesetz (4098/A). Mit der neuen Förderschiene sollen Anreize zur Erstellung hochwertiger und innovativer Audio-Podcast-Formate österreichischer und europäischer Prägung geschaffen werden, wie es in den Erläuterungen heißt. Außerdem erhoffen sich ÖVP und Grüne davon eine Belebung der heimischen Medienlandschaft.
Fördervoraussetzungen und Förderhöhe werden nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern sollen in Richtlinien festgelegt werden, wobei die beiden Antragsteller Kurt Egger (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) in den Erläuterungen bereits einige Eckpunkte nennen. Demnach ist geplant, "daily"- und "weekly"-Podcasts mit maximal 50.000 € pro Jahr und abgeschlossene Serien mit höchstens 25.000 € zu fördern. Debei sollen mindestens 10.000 Downloads pro Monat für regelmäßig erscheinende Podcasts und mindestens 12.000 Downloads für abgeschlossene Serien zu den Fördervoraussetzungen zählen. Zudem haben Förderwerber glaubhaft zu machen, dass es sich um einen auf Dauer angelegten Podcast-Betrieb handelt. Für tägliche Podcasts sind pro Jahr 210 Episoden mit jeweils mindestens 10 Minuten und für wöchentliche Podcasts 42 Episoden mit jeweils mindestens 30 Minuten Dauer als Untergrenze vorgesehen. In sich abgeschlossene Reportage-Podcasts ("Features") werden aus mindestens sechs Episoden bestehen müssen.
Abgewickelt werden soll die Förderung innerhalb der bestehenden Förderstrukturen durch die RTR, wobei ihr die ersten 500.000 € bereits heuer zugewiesen werden sollen. Zu beachten ist laut Erläuterungen, dass es sich dabei um sogenannte De-minimis-Beihilfen handelt: also einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren in Summe nicht mehr als 300.000 € - unter Einrechnung anderer De-minimis-Beihilfen - gewährt werden dürfen.
Mehr Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios
Der Koalitionsantrag sieht darüber hinaus vor, die jährlichen Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios beginnend mit heurigem Jahr um 5 Mio. € auf 25 Mio. € zu erhöhen, sofern die EU-Kommission keine Einwände geltend macht. Gleichzeitig wird der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sind der RTR per 1. August aus dem Bundeshaushalt zu überweisen.
Mehr Geld wird es schließlich auch für die Förderung digitaler Übertragungstechniken geben. Die RTR wird zu diesem Zweck in den Jahren 2024 bis 2029 jeweils 1,5 Mio. € erhalten. Begründet wird das damit, dass die derzeit zur Verfügung gestellten 500.000 € nicht ausreichen, um digitale Rundfunkprogramme und innovative Projekte auch in den nächsten Jahren adäquat zu fördern und den Testbetrieb von 5G-Broadcast fortzusetzen, zumal das Bundeskanzleramt gemäß den Erläuterungen ab Juli 2024 mit 30 neuen DAB+-Programmen rechnet. Auch bei dieser Förderung handelt es sich um sogenannte De-minimis-Beihilfen.
Einhellige Zustimmung der Opposition
Seitens der Opposition bekundeten Muna Duzdar (SPÖ), Susanne Fürst (FPÖ) und Nikolaus Scherak (Neos) ihre Zustimmung zur neuen Förderschiene für Podcasts und zur Aufstockung der beiden Rundfunkfonds. In Zeiten, wo es den Medien sehr schlecht gehe, seien zusätzliche Förderungen grundsätzlich zu begrüßen, sagte Duzdar. Sie bedauerte aber, dass die Förderkriterien für Podcasts - anders als etwa die Kriterien für Qualitätsjournalismusförderung - nicht im Gesetz selbst verankert sind, sondern in Form von Richtlinien geregelt werden sollen. Das sei "demokratiepolitisch nicht in Ordnung", meinte sie. Scherak plädierte insgesamt dafür, alle Medienförderungen in einem einheitlichen Medienförderungsgesetz zu vereinen.
Medienministerin Susanne Raab hob hervor, dass die Regierung in den letzten Jahren im Medienbereich sehr viel getan habe. So seien etwa die Fördermittel für den Printbereich, der nicht zuletzt mit steigenden Papierpreisen, dem Abfluss von Werbegeldern ins Ausland und einem Rückgang der Print-Abonnements kämpfe, versechsfacht worden. Mit der Podcast-Förderung wolle man innovative Medienprodukte fördern, betonte sie. Was einheitliche Förderkriterien betrifft, gab Raab zu bedenken, dass die Voraussetzungen und Herausforderungen für einzelne Mediensparten sehr unterschiedlich seien.
Aus für Doppelförderungsverbot bei Publizistikförderung
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos hat die von der Koalition beantragte Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes (4097/A) den Verfassungsausschuss passiert. Sie freue sich, dass es gelungen sei, das Doppelförderungsverbot im Bereich der Publizistikförderung aufzuheben, betonte Eva Blimlinger (Grüne), zumal es um sehr kleine Zeitungen gehe. Ihr zufolge ist die Publizistikförderung außerdem die einzige Medienförderung, wo es ein Doppelförderungsverbot gebe. Dass künftig Doppelförderungen möglich sind, nannte die FPÖ demgegenüber als Grund für ihre Ablehnung des Antrags.
FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe
Neuerlich vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der FPÖ (3663/A) auf Aufhebung des ORF-Beitrags-Gesetzes, auf dessen Grundlage die Haushaltsabgabe eingehoben wird. Die Haushaltsabgabe habe für die meisten Haushalte eine Entlastung gebracht, sieht Eva Blimlinger (Grüne) keine Notwendigkeit, am ORF-Beitrag zu rütteln. Was zigtausende fehlende Haushalte gegenüber der ursprünglichen Einnahmenplanung betrifft, dürfte es sich laut Blimlinger um eine Problematik des Melderegisters handeln. Hier sei man gerade mit dem Innenminister in Abklärung. Für Blimlinger ist jedenfalls klar, dass der ORF nicht "von heute auf morgen" 30 Mio. € einsparen könne, zumal er bereits in den letzten Jahren viel gespart habe.
Demgegenüber forderte FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst neuerlich die Abschaffung "der ORF-Zwangssteuer". Diese widerspreche dem grundlegenden Prinzip, dass man nur für das bezahlen solle, was man konsumiere, sagte sie. Vor allem für junge Leute, die noch nicht so viel verdienten, sei das sehr belastend. Die Haushaltsabgabe sei überdies kein Anreiz für Sparsamkeit auf Seiten des ORF.