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Redaktion 27.02.2020

Keine Pro7 & Sat1-Sender im A1 Catch up TV Service

Pro7 und Sat1 erwirken mit einstweiliger Verfügung die Entfernung von Sendern aus dem innovativen Service „A1 View Control“

WIEN. Diese Woche verschickte die Pressestelle von A1 eine Medienmitteilung in der verkündet wurde, dass die Die ProSiebenSat1TV Deutschland GmbH sowie SAT.1 Satelliten Fernsehen via einstweiliger Verfügung erwirkt hätten, dass ihre Sender nicht im „A1 View Control“ dem Catch Up Service der A1, bei dem die Zuschauer ausgewählte Programme der letzten sieben Tage nachholen können, das aktuelle TV-Programm stoppen oder fortsetzen können  verfügbar sein dürfen.

Zusätzlich gibt es mit dem Cloud Recorder Platz, um einzelne Sendungen längere Zeit zu speichern.

Betroffen sind die Sender Pro7, Sat1, Kabel 1, Sat1 Gold, Sixx und Pro7 Maxx. Ebenso wurde A1 untersagt, diese Programme über A1-fremde Netze zu streamen, wie beispielsweise über eine App in einem öffentlichen WLAN. A1 entfernt nun entsprechend der Anordnung diese Funktionalitäten und wird alle 330.000 Kunden über diese Änderungen informieren.

Seitens A1 hieße das dazu: „A1 bedauert diesen Rückschritt, ist aber weiterhin der Überzeugung, dass View Control nicht nur zulässig, sondern dass es für den Medienstandort Österreich höchst relevant ist, Fernsehen auf die Bedürfnisse des Konsumenten abzustimmen und damit attraktiv zu erhalten.“

 

Gegenüber medianet hieß es dazu von der betroffenen Privatsender-Gruppe:  „Wir möchten unseren Zuschauern möglichst vielfältige und flexible Möglichkeiten bieten, unsere Programme und Inhalte zu empfangen – Live auf unseren TV-Sendern, mobil oder On-Demand. Unsere Distributionspartner können diese Möglichkeiten, wie beispielsweise das mobile Streaming unserer Programme oder der Zugang zu unseren On-Demand-Inhalten, anbieten. Voraussetzung hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung mit ProSiebenSat.1, die zahlreiche Distributionspartner abgeschlossen haben. So müssen wir etwa das Interesse unserer Werbekunden berücksichtigten, dass ihre Werbung, für die sie hohe Summen in unserer Programm investieren, nicht vorgespult werden kann. Auch haben wir natürlich eine Verpflichtung, alle Distributionspartner gleich zu behandeln.

Für A1 haben wir uns um eine entsprechende Vereinbarung bemüht, leider ohne Erfolg. Aus den genannten Gründen blieb uns nichts anderes übrig, als eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Wir sind gleichwohl zuversichtlich,  dass unsere Zuschauer auch bei A1 bald wieder On-Demand auf die Inhalte unserer Sender zugreifen können.“

Wann es dazu kommt steht noch nicht fest. A1 selbst hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung gehen zu wollen. (Red)

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