MARKETING & MEDIA
KommAustria: Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen bei 307,5 Mio. Euro im zweites Halbjahr 2024
© panthermedia.net / borabajk

Redaktion 16.04.2025

KommAustria: Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen bei 307,5 Mio. Euro im zweites Halbjahr 2024

Erstmals nach Gesetzesnovelle Gesamtschau von Werbe- und Förderausgaben der "öffentlichen Hand" für ein Kalenderjahr möglich.

WIEN. 1.463 öffentliche Rechtsträger haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro (307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (221.383.565). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 79.134 Werbemaßnahmen und Förderungen. 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 hervor.

Meldungen seit 2024 halbjährlich
Nach einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger seit dem Jahr 2024 ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber halbjährlich, statt zuvor vierteljährlich zu melden. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr 2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen der neuen gesetzlichen Regelungen möglich.

Bagatellgrenze abgeschafft
Anders als zuvor, sind die Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.

Neu ist seit 2024 auch eine erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken sowie eine Veranschaulichung von geschalteten Werbe-Sujets von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. So kann unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Außerdem wurden für das zweite Halbjahr 2024 nun 39.144 Werbe-Sujets, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots, in die Datenbank der KommAustria aufgenommen.

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL