WIEN. 5.360 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2018 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %. Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2018 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.370 Rechtsträger, von denen nur 10 keine Meldung abgegeben haben. 5.119 Rechtsträger bzw. 95 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Oktober 2018 nachgekommen, 241 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der zehn Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 14. Dezember 2018, 12:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung. (red)
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