Wien – In einer jetzt dem ORF zugestellten Entscheidung bescheinigt die Medienbehörde KommAustria dem öffentlich-rechtlichen Sender die Vernachlässigung des Schutzes Minderjähriger auf seinem Online-Angebot „TVthek.ORF.at“. Gegenstand des Verfahrens sind drei Folgen der „Tatort“-Reihe und eine Folge der Krimi-Serie „Die unlösbaren Fälle des Herrn Sand“, die trotz einer Reihe von gewalttätiger, Minderjährige gefährdender Szenen ohne Zugangsbeschränkung ganztägig auf der ORF TVthek zum Abruf bereitstanden. Im Fernsehprogramm des ORF würden dieselben Sendungen erst nach 20 Uhr ausgestrahlt worden sein, heißt es.
KommAustria untermauert Bescheid mit Screenshots von Gewaltszenen
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechtsaufsicht über den ORF stellte die KommAustria fest, dass der ORF im Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang Juli 2015 die besagten Filme auf der TVthek jeweils sieben Tage lang rund um die Uhr zum Abruf bereitstellte. Die Sendungen zeigen Gewaltdarstellungen, die laut Bescheid dazu geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von jedenfalls Kindern im Alter unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. In ihrem Bescheid untermauert die Medienbehörde diesen Sachverhalt mit Screenshots entsprechender Szenen.
Die KommAustria beanstandet vor allem, dass keine technischen Maßnahmen getroffen wurden, die den Abruf der Sendungen nur zu Tageszeiten erlaubt hätten, zu denen sie von Minderjährigen üblicherweise nicht abgerufen werden. Mit diesem Versäumnis hat der ORF gegen diesbezügliche Auflagen verstoßen, die er in Umsetzung entsprechender Vorgaben des ORF-Gesetzes selbst der KommAustria im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die TVthek vorgelegt hatte. Hinzu kommt, dass der ORF einen eigenen Bereich mit Kindersendungen auf der TVthek betreibt und so Minderjährigen ein Angebot unterbreitet, das für sie geeignete Inhalte neben für Minderjährige ungeeignete Inhalte stellt, so sinngemäß die Behörde.
Bescheid der KommAustria auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht
Der Bescheid der KommAustria verpflichtet den ORF dazu, das Angebot auf der TVthek auch in Sachen Minderjährigenschutz zukünftig rechtskonform zu gestalten. Außerdem muss der ORF die Entscheidung der KommAustria für einen Zeitraum von sieben Tagen auf der Einstiegsseite der TVthek in Grundzügen veröffentlichen. Der noch nicht rechtskräftige Bescheid kann auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter dem Link www.rtr.at/de/m/KOA1126116003 eingesehen werden.
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