••• Von Dinko Fejzuli
Der Streit ging über zwölf Jahre und drehte sich zu Beginn im Grunde um die Frage, warum das von Alexander Geringer verlegte Magazin Home in den Zahlen der Media-Analyse deutlich weniger Leser pro Exemplar aufweise als die Konkurrenztitel Wohnen, Schöner Wohnen und Besser Wohnen.
Zwischendrin sollte die Media-Analyse laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom Mai diesen Jahres zusätzlich sogar eine Art Warnhinweis veröffentlichen müssen, in dem sinngemäß steht, dass die ermittelten Leserzahlen auch grob außerhalb der Schwankungsbreite liegen könnten, obwohl die MA, den Usancen der Branche entsprechend, an mehreren Stellen in der Berichtslegung deutlich darauf hinweise, wie mit den Zahlen umgegangen werden muss.
Roschitz: Back to the roots
Nun ist ein für die MA positives OGH-Urteil ergangen und MA-Geschäftsführerin Petra Roschitz zeigt sich naturgemäß glücklich darüber: „Erfreulicherweise hat sich der Oberste Gerichtshof wirklich ‚back to the roots' führen lassen, indem er die Rechtsfrage darauf reduziert hat, ob die von uns erteilten Hinweise auf die Schwankungsbreite ausreichen, um eine Irreführung abzubedingen. „Tatsächlich kommt der Oberste Gerichtshof zu dem rechtlichen Schluss, dass der Hinweis der MA auf die Schwankungsbreiten ausreichend ist, da sich aus diesen zwingend ergibt, dass die veröffentlichten Werte auch außerhalb der Schwankungsbreite liegen könnten, weshalb keine Irreführung durch eine von uns unterlassene Aufklärung vorliegt”, so Roschitz.
Auch habe die Ahead Media „die Richtigkeit dieses Hinweises niemals bestritten, sodass diese Angaben als richtig anzunehmen sind”, so das Urteil.
Dazu heißt esweiter im Urteil des OGH konkret: „Neben der Erklärung des Begriffs der Schwankungsbreite verweist der Beklagte darauf, dass „der tatsächliche Wert […] mit 95% Wahrscheinlichkeit innerhalb der statistischen Schwankungsbreite” liegt. Aus diesem Hinweis ergibt sich zwingend, dass die veröffentlichten Werte auch außerhalb der Schwankungsbreite liegen könnten, weshalb keine Irreführung durch vom Beklagten unterlassene Aufklärung vorliegt.”
Keine unlautere Irreführung
Roschitz ergänzend dazu: „Dieser Hinweis entspricht nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs auch der üblichen Vorgangsweise bei statistischen Erhebungen. Aus unseren Handlungen, die sich auf methodisch einwandfrei und plausibel erhobene Zahlen einer statistischen Erhebung stützen können, die diese Zahlen auch nach den gängigen Grundsätzen der Statistik darstellen und über die Schwankungsbreiten branchenüblich aufgeklärt haben, lässt sich keine unlautere Irreführung ableiten. Der Irrtum eines Teils der Anzeigenkunden österreichischer Wohnzeitschriften über die Aussagekraft der im Rahmen der Media-Analyse veröffentlichten Zahlen zur Reichweite bestimmter Medien ist uns in Folge der vorgenommenen klaren Hinweise nicht zuzurechnen.”
Langer Prozess
Die MA stieß sich damals vor allem am Umstand, dass der Richter am Oberlandesgericht Wien zur Beweisführung nicht Statistiker oder Mathematiker befragt habe, sondern es wurde ein Gutachten erstellt, bei dem wiederum eine Befragung als Grundlage der Entscheidung diente.
Hierbei wurde dem Gericht lt. medianet-Informationen eine Liste von gut 200 Anzeigenkunden vorgelegt und das Gericht bzw. eine Gutachterin befragte am Ende lediglich 41 davon bzw. erklärten sich diese zu einer Befragung bereit.
13 davon (32%) glaubten demnach, dass die MA-Reichweiten immer im Rahmen der statistischen Schwankungsbreiten sind, und 12 Personen (29%) glauben, dass die MA-Reichweiten auch deutlich von den tatsächlichen Reichweiten abweichen können.
15.000 Interviews vs. 41 – genau das missfällt MA-Präsident Helmut Hanusch, der für die MA jährlich gut 15.000 Befragungen durchführen lässt und dazu meint, man könne als Grundlage für eine Klage, bei der es um die Glaubwürdigkeit von Umfragen gehe, nicht genau hier dann eine Umfrage als Instrument zur Wahrheitsfindung benutzen, da man doch eben genau von diesem Tool überzeugt sei, dass es nicht die richtigen Zahlen liefere.
Abseits des Rechtsstreits wurden vergangene Woche auch die aktuellen MA-Zahlen veröffentlicht. Demnach griffen mehr als 4,7 Mio. Österreicher im zweiten Halbjahr 2017 und ersten Halbjahr 2018 zu Tageszeitungen. Die nationale Reichweite lag damit bei 63,3%, wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Daten der Media-Analyse (MA) hervorgeht. Bei den Unter-29-Jährigen lag die Reichweite bei knapp unter 50%.
Von den 14- bis 19-Jährigen griffen 234.000 zu einer Tageszeitung (44,3% Reichweite), bei den 20- bis 29-Jährigen 545.000 (48,4% Reichweite). Deutlich höher ist die Reichweite bei den 60- bis 69-Jährigen mit 79,1% und bei den über 70-Jährigen mit 80%. Insgesamt gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Reichweite von 2,2% (von 65,5 auf 63,3%).
Größte Tageszeitung ist weiterhin die Kronen Zeitung mit 28% Reichweite (–2,1%) bzw. 2,091 Mio. Lesern. Die Gratiszeitung Heute liegt auf Platz zwei mit 12,1% Reichweite und 901.000 Lesern (–0,8%). Danach folgt die Kleine Zeitung mit 10,2% Reichweite (–0,7%) und 763.000 Lesern.
Der Kurier kam auf 7,4% Reichweite (554.000 Leser), Der Standard auf 7% Reichweite bzw. 525.000 Leser. Dahinter rangierten die Tageszeitung Österreich mit 6,9% Reichweite bzw. 512.000 Lesern, die Oberösterreichischen Nachrichten (4,9%, 367.000 Leser), gefolgt von Die Presse (4,5%, 336.000 Leser), die Tiroler Tageszeitung mit 4,2% Reichweite bzw. 313.000 Lesern, die Salzburger Nachrichten (3,3%, 247.000 Leser), die Vorarlberger Nachrichten (2,2%, 161.000 Leser) sowie die Neue Vorarlberger Tageszeitung (0,6%, 42.000 Leser).
„Weekend Magazin” vorn
Bei den regionalen Wochenzeitungen erreichten die Titel der Regionalmedien Austria 48,3% der Österreicher bzw. 3,610 Mio. Leser. Die NÖN kam auf 7% Reichweite bzw. 520.000 Leser, die Salzburger Woche auf 3,4% bzw. 252.000 Leser.
Unter den Magazinen erzielte das Weekend Magazin 12,1% Reichweite (907.000 Leser), Die ganze Woche kam auf 10,3% (769.000 Leser) und TV-Media auf 8,4% (630.000 Leser). Bei den Nachrichtenmagazinen kamen News und profil auf jeweils rund 4,1% Reichweite (310.000 bzw. 308.000 Leser), der trend hatte eine Reichweite von 1,3% (97.000 Leser).
Der Falter kam auf 2% Reichweite (150.000 Leser). Bei den Monatsmagazinen kam Servus in Stadt & Land trotz Reichweitenverlusten auf 12% Reichweite und 900.000 Leser.