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© APA/Helmut Fohringer

Medienminister Gernot Blümel

Redaktion 10.04.2019

Registrierungspflicht für Foren-Poster soll ab 2020 gelten

Begutachtung und Beschluss im Herbst geplant - Blümel: Soll ab 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz gelten; verfassungsrechtliche Bedenken

WIEN. Die Regierung will am Mittwoch die Registrierungspflicht für Nutzer von Online-Foren auf den Weg bringen. Demnach sollen Zeitungen, aber auch Plattformen wie Facebook verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym (Nicknames) verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.

Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als "digitales Vermummungsverbot" und als Maßnahme gegen Hasspostings im Netz. Experten haben allerdings schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei. Und zwar u.a. deshalb, weil Hacker in die Server von Online-Medien eingedrungen seien und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen hätten.

Wie Medienminister Gernot Blümel am Mittwoch Ö1-"Morgenjournal" sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Online-Plattformen gelten, die entweder 100.000 User, oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Damit würde es - Beschluss im Herbst vorausgesetzt - also für die österreichischen Tageszeitungen gelten, aber auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Meiden, darunter auch FP-nahe wie "Unzensuriert.at". Man wolle nämlich "Startup-Gründungen" nicht behindern, so Blümel.

Ein Entwurf für das "Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz" soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Die Registrierung der User kann den Plänen zufolge z.B. durch eine Identifizierung via Handynummer geschehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von Kanzlei Baker McKenzie verweist im "Standard" allerdings auf mögliche Verfassungsprobleme. Der Plan verstößt aus seiner Sicht "sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte". Dies deshalb, weil die E-Commerce-Richtlinien der EU vorsehen, dass Dienstanbieter im Netz lediglich dem Recht des Herkunftslandes unterliegen. Österreich dürfte ausländischen Anbietern demnach keine strengeren Vorgaben machen als das jeweilige Heimatland. Sollten heimische Anbieter strenger behandelt werden als ausländische würde das wiederum dem Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung verletzten, argumentiert Feiler. (red)

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