WIEN. Ab 2020 sollen digitale Zeitungen und Bücher wie klassische Printprodukte mit nur zehn Prozent Umsatzsteuer belegt werden. Das gilt für alle digitalen Produkte, die ausgedruckt werden können und in Druckform den ermäßigten Steuersatz unterliegen, geht aus dem Begutachtungsentwurf für die Steuerreform hervor. Videos, Musik, ein Routenplaner oder Datenbanken fallen ebenso wenig darunter wie Werbung.
Damit soll die Steuer unabhängig von der Art der Mediennutzung anfallen. Auch die Art der Lieferung - im Download oder auf Datenträger - soll keine Rolle spielen. "Elektronische Bücher, Broschüren, Zeitungen, etc. sollen demnach nur dann begünstigt sein, wenn sie - wären sie auf Papier gedruckt - in der herkömmlichen Form dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden", heißt es in den Erläuterungen. Hörbücher sollen ausdrücklich auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auch dann, wenn nur Teile eines Werkes, etwa einzelne Artikel einer Zeitung, bezogen werden. Der ermäßigte Satz gilt für alle Werke, zu denen der Zugriff ab 1. Jänner 2020 möglich ist. Wer heuer im Weihnachtsgeschäft einkauft, muss also noch den vollen Steuersatz zahlen, auch wenn das Werk dann erst im neuen Jahr tatsächlich heruntergeladen wird.
Die Steuersenkung war in der Regierungsklausur im Jänner angekündigt worden. (red)